Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin im technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz

    Lebensmittelkontrolleure-innen sind im technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher tätig. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.

    Beschreibung

    Die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden in Bayern (Landratsämter und kreisfreie Städte) überwachen, dass die Vorschriften über den Verkehr mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) eingehalten werden. Erzeugnisse sind Lebensmittel, Lebensmittel-Zusatzstoffe, Mittel zum Tätowieren, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände. Die Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen führen dazu regelmäßige Überprüfungen und Probennahmen durch (§ 38 Absatz 2a LFGB).

    Die Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt beschäftigt. Während der zweijährigen Ausbildung werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Überwachungsdienst einer Kreisverwaltungsbehörde oder an der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) vertraut gemacht. Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erlernen sie den Umgang mit Probematerial. Weiterhin können sie ein einmonatiges Praktikum in einem größeren Betrieb der Lebensmittelwirtschaft ableisten. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung beim LGL und der Bayerischen Verwaltungsschule absolvieren sie einen sechsmonatigen Lehrgang mit anschließender Prüfung.

    Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 7) vorgesehen, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet Z2 - Personal (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 20

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7424406867320Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-41258

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Bamberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximiliansplatz 3

    96047 Bamberg

    Postfachadresse

    Postfach 110323

    96031 Bamberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt.bamberg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=23109316387Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/23109316387Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 87-0

    Fax: +49 951 87-1964

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bewerbungsschreiben
    • Lebenslauf
    • Zeugniskopien

    Voraussetzungen

    Einstellungsvoraussetzungen:
    • mindestens Hauptschulabschluss oder einen nach Anhörung des Landespersonalausschusses vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
    • Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder die staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung
    • uneingeschränkte Voraussetzungen für Außendiensteinsätze
    • Führerschein der Klasse B
    • fachliche und persönliche Eignung für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis
    Zusätzliche Voraussetzungen für die Einstellung bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis sind insbesondere:
    • gesundheitliche Eignung
    • deutsche Staatsangehörigkeit
    • Verfassungstreue
    • charakterliche Eignung
    • Altersgrenze: Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist nach der derzeitigen Rechtslage regelmäßig nur bis zur Altersgrenze von 45 Jahren möglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind. Falls Sie an einer Einstellung bei einer kreisfreien Stadt interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English