Veterinärassistent / Veterinärassistentin im Öffentlichen Veterinärdienst; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz
Beschreibung
Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen sind insbesondere bei der Futtermittelprobenahme, der Kontrolle der Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie der Durchführung der Plausibilitätskontrollen in HI-Tier eingesetzt. Weiterhin wirken sie in den Aufgabengebieten Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung, Tierarzneimittel und in Teilbereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes mit.
Die Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt beschäftigt. Während der in der Regel zweijährigen Ausbildung werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Aufgabenbereich einer Kreisverwaltungsbehörde vertraut gemacht. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit absolvieren sie einen fünfmonatigen Lehrgang mit anschließender Prüfung.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 7) vorgesehen, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 54 - Verbraucherschutz, Veterinärwesen (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr
Kontakt
E-Mail: tiermedizin@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/969746256679Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
Regierung von Oberbayern - Z2.1 - Personal (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
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80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: personalstelle@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1930709079148Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Zeugniskopien
Voraussetzungen
Einstellungsvoraussetzungen:
- mindestens Haupt- oder Mittelschulabschluss oder ein nach Anhörung des Landespersonalausschusses vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
- Meisterprüfung für den Beruf Landwirt bzw. Landwirtin oder Abschlussprüfung an einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft, der Staatlichen Fachakademie für Landwirtschaft, einer Höheren Landbauschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als gleichwertig anerkannten Bildungsgang oder Ausbildung in einem gesetzlich geregelten, der vorgesehenen Verwendung entsprechenden Ausbildungsberuf. Bewerber und Bewerberinnen mit einem Abschluss in einem gesetzlich geregelten, der vorgesehenen Verwendung entsprechenden Ausbildungsberuf müssen zusätzlich in der Regel fünf Jahre einer förderlichen praktischen Tätigkeit nachgegangen sind sein, wobei eine dreijährige Berufspraxis nicht unterschritten werden darf.
- uneingeschränkte Voraussetzungen für Außendiensteinsätze
- Führerschein der Klasse B
- fachliche und persönliche Eignung für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis
Zusätzliche Voraussetzungen für die Einstellung bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis sind insbesondere:
- gesundheitliche Eignung
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Verfassungstreue
- charakterliche Eignung
- Altersgrenze: Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist nach der derzeitigen Rechtslage regelmäßig nur bis zur Altersgrenze von 45 Jahren möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 18.07.2024