Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung

    Unbemanntes Fluggerät; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb in einem geografischen UAS-Gebiet

    Für den Betrieb eines unbemannten Fluggeräts in einem geografischen Gebiet nach § 21h Abs. 3 und 4 Luftverordnung können Sie in begründeten Fällen Abweichungen von den festgelegten Betriebsbedingungen beantragen.

    Beschreibung

    Unter dem Oberbegriff „unbemannte Fluggeräte" fasst man unbemannte Luftfahrtsysteme (umgangssprachlich „Drohnen") und Flugmodelle zusammen. Unbemannte Luftfahrtsysteme (Unmanned Aircraft System – UAS) sind unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Hierzu zählen z. B. Quadro-/Hexa-/Oktokopter für gewerbliche Fotoaufnahmen, Werbeluftschiffe, aber auch Modellflugzeuge, wenn sie zu gewerblichen Zwecken verwendet werden.

    Bei Nutzung zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung handelt es sich um Flugmodelle. Rechtlich werden die Flugmodelle und die unbemannten Luftfahrtsysteme als unbemannte Fluggeräte weitestgehend gleich behandelt.

    Seit dem 31.12.2020 gilt für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten grundsätzlich die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge. Daneben sind auch noch einige Vorschriften des nationalen Rechts für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten zu beachten. In begründeten Einzelfällen können nach § 21 i Abs.1 LuftVO Ausnahmen von den Regelungen des § 21 h LuftVO zugelassen werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter „Formulare“.

    Unter „Weiterführende Links“ können Sie Informationen zur aktuellen Rechtslage für den Betrieb unbemannter Fluggeräte finden.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heßstr. 130

    80797 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196970971626Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2979

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Möglichst 10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag (Erlaubnis nach § 21 i Abs. 1 LuftVO)

    Kosten

    Einzelerlaubnis nach § 21 i Abs. 1 LuftVO: 50,00 - 3.500,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Registrierung als UAS-Betreiber können Sie auf dem Online-Registrierungsportal des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) durchführen (siehe "Weiterführende Links").

    Den Online-Lehrgang und die Online-Theorieprüfung für den Kompetenznachweis offene Unterkategorie A1/A3 finden Sie auf dem Lernportal des LBA (siehe "Weiterführende Links").

    Den Kompetenznachweis offene Unterkategorie A2 können Sie bei einer der vom LBA benannten Prüfstellen für Fernpiloten (PStF) durchführen (siehe "Weiterführende Links").

    Für Genehmigungsverfahren in der speziellen Kategorie ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig. Rückfragen hierzu und zu den Kompetenznachweisen für Fernpiloten können Sie an die E-Mail-Adresse uas@lba.de richten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 03.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English