Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) Zustimmung / Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Reisemotorseglerführern Erteilung / Erlaubnis zur Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung Erteilung / Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern Erteilung / Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern Verlängerung / Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern Erteilung
    99080148134000, 99080041001000, 99080046001000, 99080023001000, 99080023020000, 99080029001000

    Fluglehrer; Beantragung der Erteilung, Erweiterung, Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung

    Sie können eine Lehrberechtigung zur Ausbildung von Privatpiloten für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone erwerben oder erweitern. Wenn Sie eine Lehrberechtigung über deren Gültigkeitszeitraum hinaus ausüben möchten, können Sie sie verlängern oder erneuern.

    Beschreibung

    Eine Lehrberechtigung zur Ausbildung von Privatpiloten für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone kann erteilt werden.

    Die Rechte einer Privatpilotenlizenz können auf die Berechtigung zum Ausbilden von Privatpiloten für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone erweitert werden.

    Um die Rechte aus einer Lehrberechtigung über deren Gültigkeitszeitraum hinaus ausüben zu dürfen, ist eine Verlängerung oder - soweit diese bereits abgelaufen ist - eine Erneuerung erforderlich.

    Derartige Lehrberechtigungen sind das Fluglehrer-Zeugnis (FI) und das Zeugnis für Lehrberechtigte für Klassenberechtigungen (CRI).

    Online-Dienst

    Verlängerung Lehrberechtigung FI FCL.940.FI - Bericht des Prüfers FIE zu handschriftlichem Eintrag; Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    ID: L100042_211856.-178184

    Beschreibung

    Prüferinnen und Prüfer für Fluglehrer (FIE) können den Bericht über die Verlängerung einer Lehrberechtigung online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt NordbayernReg MFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstr. 118
    90411 Nürnberg

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    Postanschrift

    Flughafenstr. 118
    90411 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=181413191674Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/181413191674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 52700-0

    Fax: +49 911 364446

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Für die Verlängerung eines FI-Zeugnisses sind mindestens 2 der nachfolgend genannten 3 Voraussetzungen zu erfüllen:

    • Flugunterricht
      • Flugzeugführer FI(A) und Hubschrauberführer FI(H): mindestens 50 Stunden Flugunterricht in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie während der Gültigkeitsdauer der Berechtigung als FI, CRI, TRI oder als Prüfer
      • Segelflugzeugführer FI(S): mindestens 30 Stunden oder 60 Starts Flugunterricht in Segelflugzeugen oder Reisemotorseglern
      • Freiballonführer FI(B): mindestens 6 Stunden Flugunterricht in Ballonen
    • Teilnahme an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung
    • erfolgreiches Ablegen einer Kompetenzbeurteilung (innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung) 

    Für mindestens jede zweite anschließende Verlängerung im Falle eines FI(A) oder FI(H) bzw. jede dritte Verlängerung im Falle eines FI(As), (S) und (B) muss der Inhaber eine Kompetenzbeurteilung absolvieren.

    Zur Erneuerung einer abgelaufenen Lehrberechtigung müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Antragstellung die letzten beiden der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sein.
     
    Für eine Verlängerung eines CRI-Zeugnisses muss der Bewerber vor dem Ablaufdatum des CRI-Zeugnisses mindestens 2 der nachfolgend genannten 3 Voraussetzungen zu erfüllen:

    • mindestens 10 Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI. Wenn der Bewerber CRI-Rechte sowohl für einmotorige als auch für mehrmotorige Flugzeuge besitzt, müssen die 10 Flugunterrichtsstunden gleichmäßig auf die einmotorigen und mehrmotorigen Flugzeuge verteilt sein, 
    • eine Auffrischungsschulung als CRI bei einer ATO
    • die Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für mehrmotorige bzw. einmotorige Flugzeuge 

    Zur Erneuerung einer abgelaufenen Lehrberechtigung CRI müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Antragstellung die letzten beiden der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen bei dem zuständigen Luftamt einzureichen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    40,00 bis 80,00 EUR

    Dokumente

    • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular unter "Formulare".

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 11.03.2026

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Mittelfranken am 12.06.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English