Erweiterung der Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL Erteilung

    Luftfahrerschein; Beantragung der Erteilung einer weiteren Berechtigung

    Sie können eine Erweiterung der Rechte einer Privatpilotenlizenz, einer Segelflugzeugpilotenlizenz und einer Ballonpilotenlizenz auf Antrag beantragen.

    Beschreibung

    Die Rechte einer Privatpilotenlizenz können auf die Berechtigung zur Durchführung von Kunstflügen, die Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern, um die Nachtflugberechtigung, Bergflugberechtigung, die Berechtigung von verschiedenen Startarten für Inhaber einer Segelflugpilotenlizenz und die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung eines Ballonpiloten, erweitert werden.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Lizenz im Original oder gut lesbare Kopien von Vorder- und Rückseite
    • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
    • bei Antrag auf Erteilung der Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung: Nachweis Befähigungsüberprüfung
    • bei Antrag auf Erteilung / Erweiterung der Bergflugberechtigung: bei Durchführung der praktischen Prüfung mit dem Inhaber einer ausländischen Prüferanerkennung, eine Kopie der ausländischen Lizenz und Prüferanerkennung des Prüfers

    Voraussetzungen

    • Wenn Sie die Kunstflugberechtigung erwerben möchten, müssen Sie über eine 
      • Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Flugzeug) oder 
      • Privatpilotenlizenz (Flugzeug) verfügen.
    • Wenn Sie die Berechtigungen zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern erwerben möchten, müssen Sie über eine 
      • Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (Flugzeug),
      • Privatpilotenlizenz (Flugzeug) oder
      • Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL mit Rechten für TMG) verfügen.
    • Wenn Sie die Nachtflugberechtigung erwerben möchten, müssen Sie über eine 
      • Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Flugzeug),
      • Privatpilotenlizenz (Flugzeug),
      • Privatpilotenlizenz (Hubschrauber),
      • Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL mit Rechten für TMG) oder
      • Ballonpilotenlizenz verfügen.
    • Wenn Sie die Berechtigung für weitere Startarten in einer Segelfluglizenz beantragen möchten, müssen Sie über eine Segelflugpilotenlizenz verfügen.
    • Wenn Sie die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung für Inhaber von Ballonpilotenlizenzen erwerben möchten, müssen Sie 
      • das Alter von 18 Jahren erreicht haben,
      • nach erstmaliger Erteilung der Lizenz mindestens folgende Flugerfahrung absolviert haben: Inhaber BPL: 50 Fahrstunden und 50 Starts und Landungen als PIC auf Ballonen,
      • die Rechte für die Ballonklasse, in der die Rechte für den gewerblichen Flugbetrieb ausgeübt werden sollen, müssen vorhanden sein,
      • die praktische Prüfung mit einem Prüfer in der Ballonklasse, in der die Befähigung für den gewerblichen Ballonflugbetrieb nachgewiesen werden muss, abgelegt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen beim zuständigen Luftamt einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt der beantragte Eintrag in die Privatpilotenlizenz.

    Fristen

    keine

    Kosten

    25,00 bis 50,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English