Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal ErteilungOnline erledigen

    Flugschule; Vorlage des Ausbildungsberichts

    Zugelassene Ausbildungsorganisation haben dem zuständigen Luftamt jährlich einen Ausbildungsbericht vorzulegen.

    Beschreibung

    Der Ausbildungsbericht einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) muss folgendes enthalten:

    • Anzahl der im Kalenderjahr ausgebildeten Bewerber um Erlaubnisse und Berechtigungen als Luftfahrer
    • Anzahl der unterrichteten Theoriestunden
    • Anzahl der durchgeführten Flugausbildungsstunden mit Luftfahrzeugen, an Verfahrensübungsgeräten oder Simulatoren
    • Anzahl der beschäftigten Fluglehrer, Theorielehrer oder Lehrer an synthetischen Übungsgeräten
    • Anzahl und Muster der zur Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge und synthetischen Übungsgeräte
    • besondere Vorkommnisse

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ausbildungsbericht ist dem zuständigen Luftamt vorzulegen.

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English