Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde

    Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.

    Beschreibung

    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.

    Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Dinkelsbühl

    Adresse

    Hausanschrift

    Segringer Str. 30

    91550 Dinkelsbühl

    Postfachadresse

    Postfach 350

    91544 Dinkelsbühl

    Kontakt

    E-Mail: info@dinkelsbuehl.de

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Abfall, beschädigt, Beschädigung, defekt, Defekte Straßenleuchte melden, kaputt, Mängelanzeige an der öffentlichen Straßenbeleuchtung, Mängelmelder, Mängelmeldung, Meldeformular für Mängel, Meldung eines Schadens, Parkbank, Schaden melden, Schadensmelder, Spielplatz, Störungsmeldung, Straßenlampe, Verschmutzung, Verunreinigungen

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