Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Beschreibung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.
Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Ansbach - Betriebsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hospitalstraße 26
91522 Ansbach
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: betriebsamt@ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8228651620511Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 51-570
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.02.2025
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 25.06.2024
Stichwörter
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