Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Beschreibung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.
Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10
95369 Untersteinach
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-untersteinach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81551718827Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9225 9515-0
Fax: +49 9225 9515-30
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024
Stichwörter
Abfall, beschädigt, Beschädigung, defekt, Defekte Straßenleuchte melden, kaputt, Mängelanzeige an der öffentlichen Straßenbeleuchtung, Mängelmelder, Mängelmeldung, Meldeformular für Mängel, Meldung eines Schadens, Parkbank, Schaden melden, Schadensmelder, Spielplatz, Störungsmeldung, Straßenlampe, Verschmutzung, Verunreinigungen