Pflegewohngeld Verlängerung / Pflegewohngeld Änderung / Pflegewohngeld Gewährung
    09000000050562, 99107049020000, 99107049011000, 99107049080000

    Landespflegegeld; Beantragung

    Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern können Landespflegegeld beantragen bzw. es kann für sie Landespflegegeld beantragt werden.

    Beschreibung

    Das Landespflegegeld beträgt 500 EUR im Jahr. Es ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Damit unterstützt die Bayerische Staatsregierung pflegebedürftige Menschen auf ganz besondere Weise: Mit dem Geld können sie sich selbst etwas Gutes tun oder den Menschen, die sich täglich um sie kümmern, eine Anerkennung zukommen lassen. Die Entscheidung über die Verwendung des Geldes obliegt den pflegebedürftigen Menschen. Auf diese Weise soll deren Selbstbestimmungsrecht über die Gestaltung ihres Alltags hinaus gestärkt werden. Es dient nicht der Deckung des notwendigen pflegerischen Bedarfs, von Teilhabebedarfen oder der Existenzsicherung und wird deshalb nicht auf Leistungen zur Deckung des pflegerischen Bedarfs und von Teilhabebedarfen sowie auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet.

    Das Landespflegegeld wird einkommensunabhängig gewährt. Es ist steuerfrei.

    Beachten Sie: Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Landespflegegeld stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.

    Aktuelle Informationen zum Landespflegegeld erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Pflege unter: https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/

    Online-Dienst

    Landespflegegeld - Online-Antrag

    ID: L100042_17663

    Beschreibung

    Sie können das Landespflegegeld auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2. Wenn Sie ein Elster-Zertifikat nutzen, können Sie sich alternativ auch mit diesem anmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für PflegeLfP

    Adresse

    Hausanschrift

    Mildred-Scheel-Straße 4
    92224 Amberg

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Mildred-Scheel-Straße 4
    92224 Amberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lfp.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9847584010417Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9621 9669-0

    Fax: +49 9621 9669-1111

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Landespflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die

    • mit ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung (Hauptwohnsitz) im Freistaat Bayern gemeldet sind und
    • an mindestens einem Tag des jeweiligen Pflegegeldjahres in einem Umfang von mindestens Pflegegrad 2 pflegebedürftig waren, unabhängig davon, ob sie zuhause oder in einem Pflegeheim leben und
    • einen entsprechenden Antrag stellen.

    Das Pflegegeldjahr entspricht dem Kalenderjahr.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch mit den erforderlichen Unterlagen an das Landesamt für Pflege übermittelt werden.
    Der Antrag ist entweder durch die pflegebedürftige Person selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten oder Betreuer zu stellen.

    Kosten

    keine

    Dokumente

    • Zusammen mit dem Antrag sind vorzulegen:

      • eine Kopie des Bescheids oder Schreibens der gesetzlichen bzw. privaten Pflegekasse oder eines Trägers der Sozialhilfe über den Pflegegrad (das Gutachten des Medizinischen Dienstes – MD ist hierfür nicht ausreichend)
      • ggfs. eine Kopie der Vollmacht bzw. des Betreuerausweises

      Liegen Ihnen die Unterlagen (z. B. Bescheid der Pflegekasse) noch nicht vor, ist der Antrag zur Fristwahrung unvollständig zu stellen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Pflege am 20.01.2026

    Stichwörter

    Pflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English