• Issigau (Landkreis Hof, Bayern)
Förderung für Rückkehr- und Reintegrationsprojekte für ausreisewillige Personen in Herkunftsländer oder aufnahmebereite Drittstaaten Bewilligung

Freiwillige Rückkehr aus Bayern in Herkunftsländer oder aufnahmebereite Drittstaaten; Beantragung einer Projektförderung

Der Freistaat Bayern fördert Projekte, die die freiwillige Ausreise, insbesondere ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger, in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat unterstützen.

Beschreibung

Zweck

Durch das Angebot von Rückkehr- und Reintegrationsprojekten sollen ausreisewillige Personen motiviert werden, den Entschluss zur Rückkehr in das jeweilige Heimatland freiwillig und nach möglichst kurzem Aufenthalt in Deutschland zu treffen. Ein umfassendes Angebot von Unterstützungsleistungen in allen für die Rückkehr relevanten Anliegen sollen eine Rückkehr in Würde ermöglichen. Deshalb fördert der Freistaat Bayern solche Projekte.

Gegenstand

Gefördert werden können Projekte in Deutschland oder einem relevanten Rückkehrstaat, die den genannten Zweck erfüllen und positive Effekte auf den Bereich der freiwilligen Rückkehr haben.

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Vereine, Wohlfahrtsverbände und sonstige gemeinnützige Organisationen im Bereich der Freiwilligen Rückkehr.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Personalausgaben und Sachkosten.

Art und Umfang

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der zuschussfähigen Personalkosten bemisst sich nach der Höhe der tatsächlich ausgezahlten Löhne und Gehälter. Die Personalkosten dürfen weder die Löhne und Gehälter und sonstige, dem Zuwendungsempfänger entstehenden Arbeitskosten, noch die günstigsten marktüblichen Sätze (Tarifvertrag der Länder – TV-L) überschreiten (Besserstellungsverbot).

Erfolgt die Förderung im Rahmen einer Kofinanzierung, ist der Umfang der Förderung zwischen den Zuwendungsgebern abzustimmen und kann von den genannten Angaben abweichen.

Ansprechpartner

Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR)

Adresse

Hausanschrift

Am Hochfeldweg 20

85051 Ingolstadt

Postanschrift

Am Hochfeldweg 20

85051 Ingolstadt

Kontakt

E-Mail: poststelle@lfar.bayern.de

Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=8507586390412Sicheres Kontaktformular

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8507586390412Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 8450 9000-0

Fax: +49 8450 9000-500

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Voraussetzungen

Das Projekt muss den Bedarfen des Freistaates Bayern im Bereich der Freiwilligen Rückkehr entsprechen und geeignet sein, nachweisbar und effektiv die freiwillige Rückkehr aus Bayern zu intensivieren.

 

Verfahrensablauf

Die Projektidee ist dem Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) möglichst frühzeitig vorzustellen. Wird eine Förderfähigkeit prognostiziert, muss der Antrag auf Förderung schriftlich beim LfAR unter Vorlage eines vorläufigen Finanzplans mit den voraussichtlichen Projektkosten eingereicht werden.

Kosten

Im Regelfall fallen keine Kosten an, Art. 3 Abs. 1 Nr. 6 Kostengesetz – KG.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Zuwendungsempfänger hat i.d.R. eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen.

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English