Förderung für Rückkehr- und Reintegrationsprojekte für ausreisewillige Personen in Herkunftsländer oder aufnahmebereite Drittstaaten Bewilligung

    Freiwillige Rückkehr aus Bayern in Herkunftsländer oder aufnahmebereite Drittstaaten; Beantragung einer Projektförderung

    Der Freistaat Bayern fördert Projekte, die die freiwillige Ausreise, insbesondere ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger, in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat unterstützen.

    Beschreibung

    Zweck

    Durch die staatliche Förderung von Rückkehr- und Reintegrationsprojekten sollen ausreisewillige Personen  motiviert werden, den Entschluss zur Rückkehr in das jeweilige Heimatland freiwillig und nach möglichst kurzem Aufenthalt in Deutschland zu treffen. Ein umfassendes Angebot von Unterstützungsleistungen in allen für die Rückkehr relevanten Anliegen sollen eine Rückkehr in Würde ermöglichen.

    Gegenstand

    Es können Projekte in Deutschland oder einem relevanten Rückkehrstaat gefördert werden, die den genannten Zweck erfüllen. Welche Maßnahmen gefördert werden können, wird regelmäßig neu bewertet.

    Zuwendungsempfänger

    Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Vereine, Wohlfahrtsverbände und sonstige gemeinnützige Organisationen im Bereich der Freiwilligen Rückkehr.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden können Personalausgaben und Sachkosten.

    Art und Umfang

    Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Die Höhe der zuschussfähigen Personalkosten bemisst sich nach der Höhe der tatsächlich ausgezahlten Löhne und Gehälter. Die Personalkosten dürfen weder die Löhne und Gehälter und sonstige, dem Zuwendungsempfänger entstehenden Arbeitskosten, noch die günstigsten marktüblichen Sätze (Tarifvertrag der Länder – TV-L) überschreiten (Besserstellungsverbot).

    Erfolgt die Förderung im Rahmen einer Kofinanzierung, ist der Umfang der Förderung zwischen den Zuwendungsgebern abzustimmen und kann von den genannten Angaben abweichen.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hochfeldweg 20

    85051 Ingolstadt

    Postanschrift

    Am Hochfeldweg 20

    85051 Ingolstadt

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lfar.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=8507586390412Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8507586390412Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8450 9000-0

    Fax: +49 8450 9000-500

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Das Projekt muss den Bedarfen des Freistaates Bayern im Bereich der Freiwilligen Rückkehr entsprechen und geeignet sein, nachweisbar und effektiv die freiwillige Rückkehr aus Bayern zu intensivieren.

     

    Verfahrensablauf

    Die Projektidee ist dem Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) möglichst frühzeitig vorzustellen. Wird eine Förderfähigkeit prognostiziert, muss der Antrag auf Förderung schriftlich beim LfAR unter Vorlage eines vorläufigen Finanzplans mit den voraussichtlichen Projektkosten eingereicht werden.

    Kosten

    Im Regelfall fallen keine Kosten an, Art. 3 Abs. 1 Nr. 6 Kostengesetz – KG.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Zuwendungsempfänger hat eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English