Orientierungsseminare für Frauen "Neuer Start"; Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Orientierungsseminare für Frauen "Neuer Start" bieten den Teilnehmerinnen umfassende Unterstützung, Stärkung und Begleitung, die sich in einer Phase des Umbruchs und der Neuorientierung befinden. Im Fokus steht dabei die Vorbereitung auf einen beruflichen Wiedereinstiegs.
Was wird gefördert?
Derzeit werden die Personalkosten für festangestelltes Personal sowie Honorarkräfte bis zu maximal 8.750 Euro gefördert. Der Zuschuss beträgt bis 80 v.H. der maximal zuwendungsfähigen Personalkosten, das sind derzeit 7.000 Euro.
Wer kann die Förderung erhalten?
- Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Träger
- freigemeinnützige Träger
- Landkreise und kreisfreie Städte
- alle sonstigen rechtsfähigen Träger, die entsprechende Maßnahmen durchführen
Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/433079846674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1456
Internet
erforderliche Unterlagen
- Finanzierungsplan und Kostenübersichten
- Konzept
Voraussetzungen
- ein von der Regierung anerkannter Bedarf
- inhaltliche Übereinstimmung des Kurskonzeptes mit dem KONZEPT Neuer Start – Orientierungsseminar für Frauen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, entwickelt vom Verein für Fraueninteresse e.V. München, vom Oktober 2017
- Mindestanzahl von 12 Teilnehmerinnen
- Der Orientierungskurs darf noch nicht begonnen haben.
Rechtsgrundlage(n)
- Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 25.01.2006 und vom 04.12.2017
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024