Förderung für Orientierungsseminare für Frauen Bewilligung

    Orientierungsseminare für Frauen "Neuer Start"; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert die Durchführung von Orientierungsseminaren für Frauen, mit Zuschüssen an Bildungsträger.

    Beschreibung

    Orientierungsseminare für Frauen "Neuer Start" bieten den Teilnehmerinnen umfassende Unterstützung, Stärkung und Begleitung, die sich in einer Phase des Umbruchs und der Neuorientierung befinden. Im Fokus steht dabei die Vorbereitung auf einen beruflichen Wiedereinstiegs.                

    Was wird gefördert?

    Derzeit werden die Personalkosten für festangestelltes Personal sowie Honorarkräfte bis zu maximal 8.750 Euro gefördert. Der Zuschuss beträgt bis 80 v.H. der maximal zuwendungsfähigen Personalkosten, das sind derzeit 7.000 Euro.      

    Wer kann die Förderung erhalten?
    • Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Träger
    • freigemeinnützige Träger
    • Landkreise und kreisfreie Städte
    • alle sonstigen rechtsfähigen Träger, die entsprechende Maßnahmen durchführen

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 27

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/433079846674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Finanzierungsplan und Kostenübersichten
    • Konzept

    Voraussetzungen

    • ein von der Regierung anerkannter Bedarf
    • inhaltliche Übereinstimmung des Kurskonzeptes mit dem KONZEPT Neuer Start – Orientierungsseminar für Frauen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, entwickelt vom Verein für Fraueninteresse e.V. München, vom Oktober 2017
    • Mindestanzahl von 12 Teilnehmerinnen
    • Der Orientierungskurs darf noch nicht begonnen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 25.01.2006 und vom 04.12.2017

    Fristen

    Der Antrag muss bis 30.11. des Jahres für Projekte des Folgejahres vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English