Wohnungslosenhilfe; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Modellprojekte in Bayern, die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen befassen.
Beschreibung
Zweck
Der Freistaat Bayern fördert die Anschubfinanzierung von Modellprojekten zur Beratung und Betreuung wohnungsloser sowie von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen, insbesondere im Hinblick auf die Information über und den Zugang zu den Angeboten des regulären Hilfesystems.
Gegenstand
Gefördert werden Modellprojekte zur Betreuung und Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in Bayern.
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Ausgaben für Personal- und Sachkosten für Modellprojekte in Bayern die sich mit der Betreuung und Beratung von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen befassen.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 12 Monat(en).
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Sie umfasst grundsätzlich die Personalkosten für eine Fachkraftstelle sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 20 % der Personalkosten.
Ab dem 01.03.2021 werden die zuwendungsfähigen Personalkosten nach den Verwaltungsvorschriften (VV) Nr. 2.5. Satz 3 zu Art 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) berechnet.
Die Förderung von höheren Sachkosten kann nach den §§ 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerschaftsberatungsgesetz erfolgen sowie mit Zustimmung im Einzelfall durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und SozialesStMAS
Adresse
Hausanschrift
Winzererstr. 9
80797 München
Postanschrift
80792 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25442983315Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25442983315Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 1261-01
Fax: +49 89 1261-1122
Internet
Koordination Wohnungslosenhilfe Nordbayern
Adresse
Hausanschrift
Pirckheimerstraße 6
90408 Nürnberg
Postanschrift
Pirckheimerstraße 6
90408 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: koord.nord@wohnungslosenhilfe-bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7249311842525Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 9354369
Internet
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 13 - Soziales und JugendReg MFr
Adresse
Hausanschrift
Promenade 27
91522 Ansbach
Postanschrift
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=433079846674Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/433079846674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1456
Internet
Voraussetzungen
Gefördert werden die oben genannten Maßnahmen unter Maßgabe der Bayerischen Haushaltsordnung, wenn eine positive Stellungnahme zum Modellprojekt von der zuständigen Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe vorliegt.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Förderanträge für Modellprojekte sind über die jeweils zuständige Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe Nord- oder Südbayern beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einzureichen. Die Förderabwicklung erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken, welche bayernweit für diese Förderung zuständig ist. Die Formvorgaben zum Antrag werden über die Koordinatoren an den jeweiligen Träger übermittelt.
Wenden Sie sich mit ihrem Vorschlag/Konzept und Kostenaufstellung für ein Modellprojekt zur Betreuung und Beratung von wohnungs- und obdachlosen und / oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen an die zuständige Koordination Wohnungslosenhilfe Nord- oder Südbayern.
Die Koordination wird Ihren Projektvorschlag prüfen. Von dort erhalten Sie dann auch das Formblatt für den Antrag. Im Anschluss wird die Koordination Ihren Projektantrag (Formblatt und Konzept) zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie der Regierung von Mittelfranken übermitteln. Dort wird ihr Antrag geprüft und verbeschieden.
(Sollte der Projektbeginn in zeitlicher Nähe zur Antragstellung liegen, ist ggf. ein ergänzender Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen, um hierüber den gewünschten Start des Projekts nicht zu gefährden.)
Fristen
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Dokumente
- Erforderliche Unterlage/n
- fachliche Konzeption des Modellprojekts
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 12.02.2026
Stichwörter
Obdachlosigkeit, Wohnungslosenhilfe