Förderung für Modellprojekte für Wohnungslose Bewilligung / Förderung für Modellprojekte für Wohnungslose Auszahlung
    99400254017000, 99400254079000

    Wohnungslosenhilfe; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt

    Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Modellprojekte in Bayern, die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen befassen.

    Beschreibung

    Zweck

    Der Freistaat Bayern fördert die Anschubfinanzierung von Modellprojekten zur Beratung und Betreuung wohnungsloser sowie von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen, insbesondere im Hinblick auf die Information über und den Zugang zu den Angeboten des regulären Hilfesystems.

    Gegenstand

    Gefördert werden Modellprojekte zur Betreuung und Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in Bayern.

    Zuwendungsempfänger

    Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden können Ausgaben für Personal- und Sachkosten für Modellprojekte in Bayern die sich mit der Betreuung und Beratung von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen befassen.

    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

    Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
    Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 12 Monat(en).

    Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Sie umfasst grundsätzlich die Personalkosten für eine Fachkraftstelle sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 20 % der Personalkosten. 

    Ab dem 01.03.2021 werden die zuwendungsfähigen Personalkosten nach den Verwaltungsvorschriften (VV) Nr. 2.5. Satz 3 zu Art 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) berechnet. 

    Die Förderung von höheren Sachkosten kann nach den §§ 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerschaftsberatungsgesetz erfolgen sowie mit Zustimmung im Einzelfall durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und SozialesStMAS

    Adresse

    Hausanschrift

    Winzererstr. 9
    80797 München

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    80792 München

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25442983315Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25442983315Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 1261-01

    Fax: +49 89 1261-1122

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Koordination Wohnungslosenhilfe Nordbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Pirckheimerstraße 6
    90408 Nürnberg

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Pirckheimerstraße 6
    90408 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: koord.nord@wohnungslosenhilfe-bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7249311842525Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 9354369

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 13 - Soziales und JugendReg MFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 27
    91522 Ansbach

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 6 06
    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=433079846674Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/433079846674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Gefördert werden die oben genannten Maßnahmen unter Maßgabe der Bayerischen Haushaltsordnung, wenn eine positive Stellungnahme zum Modellprojekt von der zuständigen Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe vorliegt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Unmittelbare Klageerhebung ohne Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO)

    Verfahrensablauf

    Die Förderanträge für Modellprojekte sind über die jeweils zuständige Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe Nord- oder Südbayern beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einzureichen. Die Förderabwicklung erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken, welche bayernweit für diese Förderung zuständig ist. Die Formvorgaben zum Antrag werden über die Koordinatoren an den jeweiligen Träger übermittelt.

    Wenden Sie sich mit ihrem Vorschlag/Konzept und Kostenaufstellung für ein Modellprojekt zur Betreuung und Beratung von wohnungs- und obdachlosen und / oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen an die zuständige Koordination Wohnungslosenhilfe Nord- oder Südbayern.

    Die Koordination wird Ihren Projektvorschlag prüfen. Von dort erhalten Sie dann auch das Formblatt für den Antrag. Im Anschluss wird die Koordination Ihren Projektantrag (Formblatt und Konzept) zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie der Regierung von Mittelfranken übermitteln. Dort wird ihr Antrag geprüft und verbeschieden. 

    (Sollte der Projektbeginn in zeitlicher Nähe zur Antragstellung liegen, ist ggf. ein ergänzender Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen, um hierüber den gewünschten Start des Projekts nicht zu gefährden.)

    Fristen

    Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen

    Kosten

    Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

    Dokumente

    • Erforderliche Unterlage/n

      • fachliche Konzeption des Modellprojekts

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 12.02.2026

    Stichwörter

    Obdachlosigkeit, Wohnungslosenhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English