Wohnungslosenhilfe; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Modellprojekte in Bayern, die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen befassen.
Beschreibung
Zweck
Der Freistaat Bayern fördert als Anschubfinanzierung die Beratung und Information Wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen im Hinblick auf die Angebote des regulären Hilfesystems.
Gegenstand
Gefördert werden Modellprojekte zur Betreuung und Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in Bayern.
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Ausgaben für Personal- und Sachkosten für Modellprojekte in Bayern die sich mit der Betreuung und Beratung von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen befassen.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Sie umfasst grundsätzlich die Personalkosten für eine Fachkraftstelle sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 20 % der Personalkosten.
Ab dem 01.03.2021 werden die zuwendungsfähigen Personalkosten nach VV Nr. 2.5. Satz 3 zu Art 44 BayHO berechnet.
Die Förderung von höheren Sachkosten kann nach den §§ 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerschaftsberatungsgesetz erfolgen sowie mit Zustimmung im Einzelfall durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80792 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25442983315Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25442983315Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 1261-01
Fax: +49 89 1261-1122
Internet
Koordination Wohnungslosenhilfe Nordbayern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pirckheimerstraße 6
90408 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: koord.nord@wohnungslosenhilfe-bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7249311842525Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 9354369
Internet
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/433079846674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1456
Internet
erforderliche Unterlagen
- fachliche Konzeption Modellprojekt
Voraussetzungen
Gefördert werden die oben genannten Maßnahmen unter Maßgabe der Bayerischen Haushaltsordnung, wenn eine positive Stellungnahme zum Modellprojekt von der zuständigen Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Förderanträge für Modellprojekte sind über die jeweils zuständige Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe Nord- oder Südbayern beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einzureichen.
Die Förderabwicklung erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken, welche bayernweit für diese Förderung zuständig ist. Die Formblattanträge werden über die Koordinatoren an den jeweiligen Träger übermittelt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 24.06.2024