Förderung für Modellprojekte für Wohnungslose Bewilligung

    Wohnungslosenhilfe; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt

    Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Modellprojekte in Bayern, die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen befassen.

    Beschreibung

    Zweck

    Der Freistaat Bayern fördert als Anschubfinanzierung die Beratung und Information Wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen im Hinblick auf die Angebote des regulären Hilfesystems.

    Gegenstand

    Gefördert werden Modellprojekte zur Betreuung und Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in Bayern.

    Zuwendungsempfänger

    Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden können Ausgaben für Personal- und Sachkosten für Modellprojekte in Bayern die sich mit der Betreuung und Beratung von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen befassen.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Sie umfasst grundsätzlich die Personalkosten für eine Fachkraftstelle sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 20 % der Personalkosten.

    Ab dem 01.03.2021 werden die zuwendungsfähigen Personalkosten nach VV Nr. 2.5. Satz 3 zu Art 44 BayHO berechnet.

    Die Förderung von höheren Sachkosten kann nach den §§ 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerschaftsberatungsgesetz erfolgen sowie mit Zustimmung im Einzelfall durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Winzererstr. 9

    80797 München

    Postanschrift

    80792 München

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25442983315Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25442983315Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 1261-01

    Fax: +49 89 1261-1122

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Koordination Wohnungslosenhilfe Nordbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Pirckheimerstraße 6

    90408 Nürnberg

    Postanschrift

    Pirckheimerstraße 6

    90408 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: koord.nord@wohnungslosenhilfe-bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7249311842525Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 9354369

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 27

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/433079846674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • fachliche Konzeption Modellprojekt

    Voraussetzungen

    Gefördert werden die oben genannten Maßnahmen unter Maßgabe der Bayerischen Haushaltsordnung, wenn eine positive Stellungnahme zum Modellprojekt von der zuständigen Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Unmittelbare Klageerhebung ohne Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO)

    Verfahrensablauf

    Die Förderanträge für Modellprojekte sind über die jeweils zuständige Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe Nord- oder Südbayern beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einzureichen.

    Die Förderabwicklung erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken, welche bayernweit für diese Förderung zuständig ist. Die Formblattanträge werden über die Koordinatoren an den jeweiligen Träger übermittelt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    maximal 8 Wochen

    Kosten

    Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English