Überörtliche Rechnungsprüfung; Vorlage von Prüfungsberichten

    Die von den überörtlichen Prüfungsorganen, d. h. vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband und von den staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter angefertigten Prüfungsberichte müssen der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

    Beschreibung

    Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kommunen werden örtlich und überörtlich geprüft.

    Während die örtliche Prüfung durch den Gemeinderat oder den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt, erfolgt die überörtliche Prüfung bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (d. h. insbesondere bei kreisfreien Gemeinden, Landkreisen und Bezirken) durch diesen, im Übrigen durch die staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter.

    Die von den überörtlichen Prüfungsorganen angefertigten Prüfungsberichte werden der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (bei kreisangehörigen Gemeinden den Landratsämtern, bei kreisfreien Gemeinden und Landkreisen den Regierungen, bei Bezirken dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration).

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Odeonsplatz 3

    80539 München

    Postanschrift

    80524 München

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de

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    Landratsamt Lichtenfels - Sachgebiet 12 Finanzmanagement und Rechnungswesen, Liegenschaften, Kreiseinrichtungen (LRA LIF)

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    Mo 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 7:45 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 7:45 Uhr - 12:00 Uhr


    Weitere Infos siehe:

    Öffnungszeiten und Anfahrt zum Landratsamt Lichtenfels


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0793813142403Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Prüfungsbericht für eine kreisangehörige Gemeinde muss dem zuständigen Landratsamt vorgelegt werden, der der kreisfreien Gemeinde und des Landkreises der zuständigen Regierungen, der des Bezirks dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English