Überörtliche Rechnungsprüfung; Vorlage von Prüfungsberichten
Beschreibung
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kommunen werden örtlich und überörtlich geprüft.
Während die örtliche Prüfung durch den Gemeinderat oder den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt, erfolgt die überörtliche Prüfung bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (d. h. insbesondere bei kreisfreien Gemeinden, Landkreisen und Bezirken) durch diesen, im Übrigen durch die staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter.
Die von den überörtlichen Prüfungsorganen angefertigten Prüfungsberichte werden der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (bei kreisangehörigen Gemeinden den Landratsämtern, bei kreisfreien Gemeinden und Landkreisen den Regierungen, bei Bezirken dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration).
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80524 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6888794204Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6888794204Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2192-01
Fax: +49 89 2192-12225
Internet
Landratsamt Hof (LRA HO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3260
95004 Hof
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Die Annahmezeiten in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle enden jeweils eine halbe Stunde vor Schluss der allgemeinen Öffnungszeiten.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-hof.de
De-Mail: info@landkreis-hof.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=71331434409Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/71331434409Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 57-0
Fax: +49 9281 58-340
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Prüfungsbericht für eine kreisangehörige Gemeinde muss dem zuständigen Landratsamt vorgelegt werden, der der kreisfreien Gemeinde und des Landkreises der zuständigen Regierungen, der des Bezirks dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.11.2023