Überörtliche Rechnungsprüfung; Vorlage von Prüfungsberichten
Beschreibung
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kommunen werden örtlich und überörtlich geprüft.
Während die örtliche Prüfung durch den Gemeinderat oder den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt, erfolgt die überörtliche Prüfung bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (d. h. insbesondere bei kreisfreien Gemeinden, Landkreisen und Bezirken) durch diesen, im Übrigen durch die staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter.
Die von den überörtlichen Prüfungsorganen angefertigten Prüfungsberichte werden der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (bei kreisangehörigen Gemeinden den Landratsämtern, bei kreisfreien Gemeinden und Landkreisen den Regierungen, bei Bezirken dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration).
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80524 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6888794204Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6888794204Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2192-01
Fax: +49 89 2192-12225
Internet
Landratsamt Forchheim - FB 21 Kommunalaufsicht, Staatl. Rechungsprüfung (LRA FO)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91299 Forchheim
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/614521037744Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9191 86-0
Fax: +49 9191 86-1448
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Prüfungsbericht für eine kreisangehörige Gemeinde muss dem zuständigen Landratsamt vorgelegt werden, der der kreisfreien Gemeinde und des Landkreises der zuständigen Regierungen, der des Bezirks dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.12.2024