Kleingärtnerorganisation; Beantragung der Gemeinnützigkeit
Beschreibung
Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer, d.h. Kleingärtner, zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind.
Eine Kleingärtnerorganisation ist der Zusammenschluss von Kleingärtnern in einem Verein oder ein Zusammenschluss von Kleingärtnervereinen in einem Verband (Vereinsverband).
Eine Kleingärtnerorganisation kann auf Antrag von der zuständigen Behörde als gemeinnützig anerkannt werden.
Die Anerkennung als gemeinnützig ist Voraussetzung dafür, dass bestimmte für den Kleingärtner günstigere Rechtsvorschriften in Bezug auf den Pachtvertrag Anwendung finden.
Zuständige Behörde: Wenn der Sitz der Kleingärtnerorganisation in einer kreisfreien Stadt, dann die örtlich zuständige Regierung; sonst örtlich zuständiges Landratsamt. Örtlich zuständig ist die Regierung bzw. das Landratsamt, in deren Bezirk die Kleingärtnerorganisation ihren Sitz hat.
Ansprechpartner
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen (LRA WUG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91780 Weißenburg i.Bay.
Kontakt
E-Mail: Poststelle.Lra@Landkreis-wug.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=22220200436Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/22220200436Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9141 902-0
Fax: +49 9141 902-108
Internet
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 35 - Wohnungswesen (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/282079853674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1456
Internet
erforderliche Unterlagen
- Satzung des Vereins
bei Änderung: mit Beschlussprotokoll Mitgliederversammlung
- Kassenbericht des Vereins
- Registerauszug aus dem Vereinsregister
- Tätigkeitsbericht des Vereins
Voraussetzungen
Eine Kleingärtnerorganisation kann auf Antrag als gemeinnützig anerkannt werden, wenn
- sie im Vereinsregister eingetragen ist,
- sie sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und
- die Satzung bestimmt,
- dass die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens nach dem Grundsatz der Selbstlosigkeit sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt,
- nach welchen Grundsätzen neu zu verpachtende Kleingärten vergeben werden,
- dass erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden und
- dass bei der Auflösung der Organisation deren Vermögen mit Zustimmung der zuständigen Behörde für gemeinnützige Zwecke im Sinn des Kleingartenrechts verwendet wird.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 15.11.2023