Kleingärtnerorganisation; Beantragung der Gemeinnützigkeit

    Eine Kleingärtnerorganisation kann auf Antrag als gemeinnützig anerkannt werden.

    Beschreibung

    Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer, d.h. Kleingärtner, zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind.

    Eine Kleingärtnerorganisation ist der Zusammenschluss von Kleingärtnern in einem Verein oder ein Zusammenschluss von Kleingärtnervereinen in einem Verband (Vereinsverband).

    Eine Kleingärtnerorganisation kann auf Antrag von der zuständigen Behörde als gemeinnützig anerkannt werden.  

    Die Anerkennung als gemeinnützig ist Voraussetzung dafür, dass bestimmte für den Kleingärtner günstigere Rechtsvorschriften in Bezug auf den Pachtvertrag Anwendung finden.

    Zuständige Behörde: Wenn der Sitz der Kleingärtnerorganisation in einer kreisfreien Stadt, dann die örtlich zuständige Regierung; sonst örtlich zuständiges Landratsamt. Örtlich zuständig ist die Regierung bzw. das Landratsamt, in deren Bezirk die Kleingärtnerorganisation ihren Sitz hat.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern (Reg OB)

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    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten


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    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (LRA GAP)

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    Postfach 1563

    82455 Garmisch-Partenkirchen

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    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

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    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle@LRA-GAP.de

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    Landratsamt Landsberg am Lech (LRA LL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Kühlmann-Straße 15

    86899 Landsberg am Lech

    Postfachadresse

    Postfach 101453

    86884 Landsberg am Lech

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ll.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=39775866412Sicheres Kontaktformular

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    erforderliche Unterlagen

    • Satzung des Vereins

      bei Änderung: mit Beschlussprotokoll Mitgliederversammlung

    • Kassenbericht des Vereins
    • Registerauszug aus dem Vereinsregister
    • Tätigkeitsbericht des Vereins

    Voraussetzungen

    Eine Kleingärtnerorganisation kann auf Antrag als gemeinnützig anerkannt werden, wenn

    • sie im Vereinsregister eingetragen ist,
    • sie sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und
    • die Satzung bestimmt,
      • dass die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens nach dem Grundsatz der Selbstlosigkeit sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt,
      • nach welchen Grundsätzen neu zu verpachtende Kleingärten vergeben werden,
      • dass erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden und
      • dass bei der Auflösung der Organisation deren Vermögen mit Zustimmung der zuständigen Behörde für gemeinnützige Zwecke im Sinn des Kleingartenrechts verwendet wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Bayerischen Kostengesetz

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit ist nicht identisch mit der steuerlichen Gemeinnützigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 15.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English