Kleingärtnerorganisation; Beantragung der Gemeinnützigkeit
Beschreibung
Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer, d.h. Kleingärtner, zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind.
Eine Kleingärtnerorganisation ist der Zusammenschluss von Kleingärtnern in einem Verein oder ein Zusammenschluss von Kleingärtnervereinen in einem Verband (Vereinsverband).
Eine Kleingärtnerorganisation kann auf Antrag von der zuständigen Behörde als gemeinnützig anerkannt werden.
Die Anerkennung als gemeinnützig ist Voraussetzung dafür, dass bestimmte für den Kleingärtner günstigere Rechtsvorschriften in Bezug auf den Pachtvertrag Anwendung finden.
Zuständige Behörde: Wenn der Sitz der Kleingärtnerorganisation in einer kreisfreien Stadt, dann die örtlich zuständige Regierung; sonst örtlich zuständiges Landratsamt. Örtlich zuständig ist die Regierung bzw. das Landratsamt, in deren Bezirk die Kleingärtnerorganisation ihren Sitz hat.
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=83553804377Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83553804377Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
Landratsamt Berchtesgadener Land (LRA BGL)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-bgl.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=46553713397Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/46553713397Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8651 773-0
Fax: +49 8651 773-111
Internet
erforderliche Unterlagen
- Satzung des Vereins
bei Änderung: mit Beschlussprotokoll Mitgliederversammlung
- Kassenbericht des Vereins
- Registerauszug aus dem Vereinsregister
- Tätigkeitsbericht des Vereins
Voraussetzungen
Eine Kleingärtnerorganisation kann auf Antrag als gemeinnützig anerkannt werden, wenn
- sie im Vereinsregister eingetragen ist,
- sie sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und
- die Satzung bestimmt,
- dass die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens nach dem Grundsatz der Selbstlosigkeit sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt,
- nach welchen Grundsätzen neu zu verpachtende Kleingärten vergeben werden,
- dass erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden und
- dass bei der Auflösung der Organisation deren Vermögen mit Zustimmung der zuständigen Behörde für gemeinnützige Zwecke im Sinn des Kleingartenrechts verwendet wird.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 15.11.2023