Kur-, Luftkur- und Erholungsort; Beantragung einer Anerkennung
Beschreibung
Gemeinden können in Bayern als Kurort, Luftkurort oder Erholungsort auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes und der dazu erlassenen Bayerischen Anerkennungsverordnung staatlich anerkannt werden. Die Kurorte sind in verschiedene Prädikate unterteilt (Heilbad, Kneippheilbad, Kneippkurort, Schrothheilbad, Schrothkurort, heilklimatischer Kurort, Ort mit Heilquellen-, Heilstollen- oder Peloid-Kurbetrieb). Informationen zu den prägenden Merkmalen der Prädikate finden Sie unter "Weiterführende Links".
Für die Anerkennung ist jeweils ein Antrag notwendig, über den das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und auf Empfehlung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen entscheidet.
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80524 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6888794204Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6888794204Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2192-01
Fax: +49 89 2192-12225
Internet
Landratsamt Miesbach (LRA MB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 303
83711 Miesbach
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Öffnungszeiten und Corona-Schutzvorkehrungen am Landratsamt Miesbach
Um Mitarbeiter und Kunden vor einer möglichen Virus-Übertragung zu schützen, hat das Landratsamt Schutzvorkehrungen getroffen. Persönliche Termine sind wieder in allen Bereichen möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die zuständigen Mitarbeiter holen die Kunden an der Eingangstür des jeweiligen Hauses ab. Kunden können auch am Haupteingang (Haus A gegenüber des Zulassungsstellen-Parkplatzes an der Rosenheimer Straße) klingeln und werden dann über den Bürgerservice zum zuständigen Mitarbeiter gelotst. Die Eingangstüren bleiben zur Kontrolle der Besucherströme noch verschlossen. In den öffentlichen Bereichen des Landratsamtes (Gänge, Treppen etc.) muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Auch beim persönlichen Gespräch muss der Mindestabstand beachtet werden, sonst muss auch hier der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Der Bürgerservice ist telefonisch durchgehend erreichbar
Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Termine sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich über 08025 704 2320, zulassung@lra-mb.bayern.de oder online.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Vorsprache kann nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 08025 704 2330 erfolgen.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=75331406415Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75331406415Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8025 704-0
Fax: +49 8025 704-77040
Internet
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 12.2 - Kommunales Finanzwesen, Kommunale Förderungen; Oberversicherungsamt Südbayern (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/087190695680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die notwendigen Unterlagen sind in den Formblättern unter "Formulare" aufgeführt.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anträge sind beim Landratsamt einzureichen und über die Regierung an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration weiterzuleiten.
Der Besichtigungstermin wird den Gemeinden rechtzeitig bekannt gegeben. Er wird grundsätzlich erst dann angesetzt, wenn die Voraussetzungen nach Prüfung des Antrags gegeben scheinen.
Fristen
Die Sitzung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen findet üblicherweise nur einmal jährlich im November statt. Für das Votum über die Anerkennung muss der Antrag bis zur Ladung der Sitzung entscheidungsreif sein. Zeiten für die Überprüfung des Antrags, die Vorbereitung der Vorlage für den Fachausschuss und die jeweils einmonatigen Ladungsfristen für die Ortseinsicht und die jährliche Sitzung sind zu berücksichtigen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die Kosten des Anerkennungsverfahrens hat die antragstellende Gemeinde zu tragen. Die Gemeinden sind von der Zahlung einer Gebühr befreit. Auslagen werden erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Gemeinden, die ganz oder teilweise als Heilbad, Kneippheilbad, Kneippkurort, Schrothheilbad, Schrothkurort, heilklimatischer Kurort, Ort mit Heilquellenkurbetrieb, Ort mit Heilstollenkurbetrieb, Ort mit Peloid-Kurbetrieb, Luftkurort oder Erholungsort anerkannt sind, können im Rahmen der Anerkennung zur Deckung ihres Aufwands für ihre Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- oder Erholungszwecken dienen, einen Beitrag erheben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024