Vorgesehen zum Löschen - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung durch die Maßnahme Dorfentwicklung - Zuschuss Förderung

    Gemeindeentwicklungskonzepte; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern stärkt ländliche Gemeinden als zukunftsfähige, attraktive und vitale Lebensräume durch die Förderung ganzheitlicher Konzepte für deren zukünftige Entwicklung.

    Beschreibung

    Zweck

    Mit der Gemeindeentwicklung unterstützt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung die Verbesserung der Standortqualität und der Lebensverhältnisse in den Gemeinden und stärkt damit die ländlichen Räume insgesamt. Eine erfolgreiche und nachhaltige Gemeindeentwicklung aktiviert die Eigenkräfte, stärkt die vorhandenen Potenziale und bindet die Bürger in Beteiligungsprozesse ein. Auf der Grundlage eines ermittelten Handlungsbedarfs in allen Dörfern der Gemeinde werden die Maßnahmen nach Dringlichkeit sowie nach den zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde und des Amtes für Ländliche Entwicklung festgelegt.

    Gegenstand

    Gefördert wird die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts für die zukünftige Entwicklung einer Gemeinde.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind Gemeinden und Städte.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden Kosten für die Konzepterstellung.

    Art und Höhe

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).

    Der Fördersatz beträgt je nach Projekt und Finanzkraft der Gemeinde bis zu 75 %, maximal 50.000,00 Euro der zuwendungsfähigen Kosten.

    Ansprechpartner

    Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben (ALE Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Rothermel-Str. 12

    86381 Krumbach (Schwaben)

    Postfachadresse

    Postfach 1163

    86379 Krumbach (Schwaben)

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ale-schw.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/56554343261Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8282 92-0

    Fax: +49 8282 92-255

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung

    Der Förderantrag ist beim örtlich zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einzureichen.

    Bewilligung

    Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung prüft den Antrag und bewilligt die Förderung. Die Dauer ist abhängig von der Größe und Schwierigkeit des Gemeindegebietes.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 25.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English