Gemeindeentwicklungskonzepte; Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Zweck
Mit der Gemeindeentwicklung unterstützt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung die Verbesserung der Standortqualität und der Lebensverhältnisse in den Gemeinden und stärkt damit die ländlichen Räume insgesamt. Eine erfolgreiche und nachhaltige Gemeindeentwicklung aktiviert die Eigenkräfte, stärkt die vorhandenen Potenziale und bindet die Bürger in Beteiligungsprozesse ein. Auf der Grundlage eines ermittelten Handlungsbedarfs in allen Dörfern der Gemeinde werden die Maßnahmen nach Dringlichkeit sowie nach den zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde und des Amtes für Ländliche Entwicklung festgelegt.
Gegenstand
Gefördert wird die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts für die zukünftige Entwicklung einer Gemeinde.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Städte.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden Kosten für die Konzepterstellung.
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).
Der Fördersatz beträgt je nach Projekt und Finanzkraft der Gemeinde bis zu 75 %, maximal 50.000,00 Euro der zuwendungsfähigen Kosten.
Ansprechpartner
Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern (ALE NB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 69
94401 Landau a.d.Isar
Kontakt
E-Mail: poststelle@ale-nb.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=73332120261Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73332120261Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9951 940-0
Fax: +49 9951 940-215
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
- Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG)AllMBl. 2013 S. 562; E5-7554-1/316; 7815-L
- Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
- Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR)BayMBl. Nr. 140; E2-7516-1/497 vom 29.03.2019
Verfahrensablauf
Antragstellung
Der Förderantrag ist beim örtlich zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einzureichen.
Bewilligung
Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
- Informationsplattform ländlicher Raum und Landentwicklung
Die Informationsplattform ländlicher Raum und Landentwicklung ist eine Internetplattform der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung. Sie präsentiert gelungene Beispiele und erfolgreiche Aktivitäten für eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Gemeinden, stellt den Transfer an die Nutzer sicher und fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit.
- Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung - Lebensqualität steigern, Entwicklung fördern – so werden Gemeinden und Dörfer fit für die Zukunft
- Förderwegweiser - Integrierte Ländliche Entwicklung
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 25.11.2024