Förderung für Ehe- und Familienberatungsstellen Bewilligung

    Ehe- und Familienberatungsstellen; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert Ehe- und Familienberatungsstellen.

    Beschreibung

    Zweck

    In Bayern bieten über 100 staatlich geförderte, räumlich gut erreichbare Ehe- und Familienberatungsstellen ein hoch qualifiziertes Beratungsangebot an. Das Beratungsspektrum der Ehe- und Familienberatungsstellen umfasst neben der Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung, Vorbereitung auf Partnerschaft und Ehe, Sexualberatung und Aufklärung über Familienplanung im Sinne einer verantwortungsvollen Elternschaft auch Beratung von Alleinerziehenden, Beratung bei Gewalt in der Familie und grundsätzliche Beratung über soziale Hilfen für die Familie. Die Beratungsstellen führen diese Beratung konfessionsübergreifend in Einzel- und Gruppenberatung durch.

    Ehe- und Familienberatung muss allen Bürgerinnen und Bürgern in Bayern in einer zumutbaren räumlichen Entfernung angeboten werden. Dies erfordert eine flächendeckende Versorgung. In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt, in der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung über die staatliche Förderung der Ehe- und Familienberatungsstellen ein Beratungsangebot besteht, soll auch in Zukunft zumindest eine Beratungsstelle existieren.

    Gegenstand

    Förderfähig sind die Personalausgaben für Fachkräfte, die in der Ehe- und Familienberatungsstelle tätig sind.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger und Antragsberechtigte sind die Partner der zugrundeliegenden Rahmenvereinbarung (Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die bayerischen (Erz-)Diözesen).

    Art und Höhe

    Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung erfolgt mit pauschalen Zuwendungen. Die Pauschalen werden aus dem prozentualen Durchschnitt der Fördersummen, die in den Jahren 2000 bis 2003 gewährt wurden, errechnet.

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Dienstort Bayreuth Hegelstraße (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstr. 2

    95447 Bayreuth

    Postanschrift

    Hegelstr. 2

    95447 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle-ofr@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7784935982377Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 605-1

    Fax: +49 921 605-2900

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die zu fördernde Ehe- und Familienberatungsstelle muss anerkannt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anträge sind schriftlich in einfacher Fertigung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einzureichen. Es bewilligt die Zuwendungen unter Beachtung der in der Rahmenvereinbarung festgelegten Grundsätze.

    Antragsberechtigt sind auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung ausschließlich die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie gesammelt für alle bayerischen (Erz-)Diözesen gemeinsam die Diözese Augsburg. Diese erhalten das Antragsformular direkt beim ZBFS. Den antragsberechtigten Verbänden bzw. der Diözese Augsburg wird eine pauschale Gesamtsumme für die Fachkräfte in den Beratungsstellen zugewiesen. 

    Fristen

    Anträge sind schriftlich bis zum 1. Januar des Antragsjahres in einfacher Fertigung beim ZBFS einzureichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English