Förderung für die Deckung der Betriebskosten in Kindertageseinrichtungen Bewilligung

    Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Förderung für die Deckung der Betriebskosten

    Der Freistaat Bayern unterstützt integrative Kindertageseinrichtungen bei der Deckung der Betriebsausgaben.

    Beschreibung

    Zweck

    Die Förderung dient der Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen zum teilweisen Ausgleich dieser Härtefälle bei Einrichtungen mit überörtlichem Einzugsbereich.

    Gegenstand

    Gefördert werden die nicht durch die Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gedeckten Betriebskosten integrativer Einrichtungen mit überörtlichem Einzugsbereich.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen im Sinn von Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung beträgt bis zu 40 % des ausgleichsfähigen Betriebskostendefizits pro Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr) , maximal 10.000 Euro pro Einrichtung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelsbacherring 3

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5812850459322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-41258

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Lichtenfels - Sachgebiet 43 Jugend und Familie (LRA LIF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronacher Str. 30

    96215 Lichtenfels

    Postfachadresse

    Postfach 13 40

    96203 Lichtenfels

    Öffnungszeiten

    Mo 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 7:45 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 7:45 Uhr - 12:00 Uhr


    Weitere Infos siehe:

    Öffnungszeiten und Anfahrt zum Landratsamt Lichtenfels


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1045479797403Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9571 18-0

    Fax: +49 9571 18-1099

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Belege, aus denen die Höhe der Finanzierungslücke des Bewilligungszeitraums hervorgeht

    Voraussetzungen

    Ausgleichsfähig sind Betriebskosten, die das 1,5-fache der staatlichen und kommunalen kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG übersteigen.

    Die Zuwendung setzt voraus, dass

    • der Zuwendungsempfänger im Bewilligungszeitraum Fördermittel nach Maßgabe des BayKiBiG erhält,
    • sich die betroffenen Gemeinden im Bewilligungszeitraum an dem auszugleichenden Betriebskostendefizit in
    • mindestens gleicher Höhe wie die staatliche Zuwendung nach dieser Richtlinie beteiligen,
    • die integrative Einrichtung einen im Bewilligungszeitraum durchschnittlichen Anstellungsschlüssel von mindestens 1 : 10,0 einhält,
    • an mindestens sechs Monaten im Kindergartenjahr mindestens sieben behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder die Einrichtung gleichzeitig besuchen,
    • die Einrichtung überörtliche Bedeutung hat.

    Überörtliche Bedeutung hat die Einrichtung dann, wenn zumindest in einem Zeitraum von sechs Kalendermonaten im Bewilligungszeitraum die behinderten oder von wesentlicher Behinderung bedrohten Kinder gewöhnliche Aufenthaltsorte (§ 30 Abs. 3 Satz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch – SGB I) in mindestens drei verschiedenen Gemeinden haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch / Klage

    Verfahrensablauf

    Die Anträge werden schriftlich durch den Zuwendungsempfänger gegenüber der Bewilligungsbehörde (kreisangehörige Gemeinde beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe; kreisfreie Gemeinden und Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der zuständigen Regierung) im Rahmen der Endabrechnung für die kindbezogene Förderung nach Art. 26 Abs. 1 BayKiBiG gestellt.

    Fristen

    Anträge auf Ausgleich des Betriebskostendefizits können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids über die kindbezogene Förderung, jedenfalls aber bis spätestens 31. Dezember des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres gegenüber der Bewilligungsbehörde nach Art. 28 BayKiBiG gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    sechs Monate

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English