Investitionsförderung für Einrichtungen der Erziehungshilfe Bewilligung
Erziehungshilfe; Beantragung einer Investitionsförderung für Einrichtungen
Der Freistaat Bayern fördert Investitionsmaßnahmen für Einrichtungen der Erziehungshilfe.
Beschreibung
Zweck
Die Förderung soll die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (z. B. stationäre Maßnahmen der Erziehungshilfe) ermöglichen.
Gegenstand
Gefördert werden Investitionen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Einrichtungsträger.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Aufwendungen gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung bis zu 40 %.
Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/433079846674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1456
Internet
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen nach Anforderung der Behörde im Einzelfall
Voraussetzungen
Die Maßnahmen müssen notwendig sein. Der Träger muss die Gewähr für ordnungsgemäßen Betrieb und Unterhalt bieten. Neubaumaßnahmen können nur als Ersatz für unbrauchbar gewordene Altbauten oder als Einrichtung mit einer besonderen Aufgabenstellung gefördert werden. Erweiterung/Umbau sind nur bei strukturellen Verbesserungen förderfähig.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch/Klage
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der zuständigen Regierung zu stellen. Die Regierung entscheidet über den Antrag und führt die weitere Abwicklung der Zuwendung durch.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Derzeit stehen keine Haushaltsmittel in diesem Bereich zur Verfügung!
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024