Erziehungshilfe; Beantragung einer Investitionsförderung für Einrichtungen
Beschreibung
Zweck
Die Förderung soll die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (z. B. stationäre Maßnahmen der Erziehungshilfe) ermöglichen.
Gegenstand
Gefördert werden Investitionen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Einrichtungsträger.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Aufwendungen gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung bis zu 40 %.
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg OPf)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
93039 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Kontakt
E-Mail: soziales.jugend@reg-opf.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9803619391101Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5680-0
Fax: +49 941 5680-1199
Internet
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen nach Anforderung der Behörde im Einzelfall
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024