Erziehungsberatungsstellen; Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Zweck
Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte, die im Zusammenwirken mit den freien Trägern der Jugendhilfe zur Erfüllung folgender Aufgaben Erziehungsberatungsstellen in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorhalten.
- Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII),
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII),
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge (§ 18 SGB VIII),
- Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII unter Berücksichtigung der §§ 27, 36, 41 SGB VIII),
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).
Gegenstand
Gefördert werden Erziehungsberatungsstellen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Träger von Erziehungsberatungsstellen.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden Personalausgaben für
- präventive Förderung der Erziehung in der Familie,
- präventive Multiplikatorenarbeit, insbesondere Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Familienbildungsstätten, Frühförderstellen, Familiengerichten und Selbsthilfegruppen (z.B. Alleinerziehende, Pflege- und/oder Adoptiveltern) sowie Sozialraumorientierung,
- Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit,
- psychologisch-psychosoziale Diagnostik,
- Förderung, Verbesserung, Stabilisierung der Entwicklung und soziale Integration von jungen Menschen mit besonderen Schwierigkeiten oder belastenden Erlebnissen wie seelischer, körperlicher sowie sexueller Gewalt,
- kurzfristige Krisenintervention,
- Klärung und Unterstützung bei der Bewältigung intrafamiliärer Beziehungskonflikte oder partnerschaftlicher Konflikte der Eltern und ihrer Auswirkungen auf die Kinder, insbesondere bei Trennung oder Scheidung,
- Unterstützung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge, bei der kindgerechten Durchführung der Umgangsregelungen und der Anbahnung von Besuchskontakten (Sorgerechts- und Umgangsmediation),
- aufsuchende Angebote, z. B. regelmäßige Außensprechstunden in Kindertageseinrichtungen, Kliniken, Familienzentren, Schulen, Frauenhäusern, etc.
- Anregung zu ergänzenden oder weiterführenden Maßnahmen oder Hilfen, unter rechtzeitiger Einschaltung des Jugendamts, sobald sich ein Hilfebedarf nach §§ 27 ff. SGB VIII oder § 35a SGB VIII abzeichnet,
- Mitwirkung bei der Aufstellung, Durchführung und Überprüfung des Hilfeplans gemäß § 36 SGB VIII, soweit Leistungen der Erziehungsberatung zu erbringen sind,
- Kooperation mit anderen relevanten Fachrichtungen (z.B. Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeuten),
- Qualitätssicherung, insbesondere Kosten-/Nutzeneffizienz und Überprüfung der Maßnahmen und Ergebnisse auf Wirksamkeit (Evaluation).
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung.
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86136 Augsburg
Öffnungszeiten
Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach persönlicher Terminvereinbarung.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5561757439283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2700
Landratsamt Neu-Ulm - FB 53 - Jugend und Familie (LRA NU)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1725
89207 Neu-Ulm
Kontakt
E-Mail: bettina.ohorn@lra.neu-ulm.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/324526567625Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-80999
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalkostenübersicht, Kostenübersicht und Finanzierungsplan - Anlagen 1 bis 3
(Formblätter siehe unter "Formulare")
- Ausbildungsnachweise
(sind nur bei erstmaliger Förderung der jeweiligen Fachkraft/Fachkräfte beizufügen)
Voraussetzungen
Die nachfolgenden Zuwendungsvoraussetzungen sind von allen geförderten Erziehungsberatungsstellen zu erfüllen:
- professionelle und multidisziplinäre Besetzung der Beratungsstelle mit Fachkräften der Jugendhilfe,
- abgeschlossenes psychologisches Universitäts- oder sozialpädagogisches Fachhochschulstudium bzw. eine einschlägige Qualifikation mit Abschluss Bachelor oder Master der Fachkräfte,
- andere Fachkräfte können nur in begründeten Fällen bei einschlägiger Berufserfahrung, regelmäßiger Fortbildung und mit Zusatzausbildungen berücksichtigt werden,
- Besetzung einer Beratungsstelle mit mindestens drei Fachpersonalstellen und einer im Umfang angemessenen Verwaltungsstelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Förderung der ErziehungsberatungsstellenBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 14. März 2022, Az. V2/6523.01-1/23
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antrag des Trägers der Erziehungsberatungsstelle ist schriftlich unter Verwendung des bei der zuständigen Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucks mit den Antragsunterlagen rechtzeitig bei dem zuständigen Jugendamt einzureichen. Im Falle der Zusammenarbeit mit einem anderen Träger von Beratungsstellen ist deren Art und Umfang darzustellen.
Das Jugendamt leitet den Antrag vor Beginn des Bewilligungszeitraums der zuständigen Regierung (= Bewilligungsbehörde) zu. Es nimmt dabei zur Förderungswürdigkeit und zu Art und Umfang seiner Zusammenarbeit mit dem Träger kurz Stellung. Unterhält ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine eigene Erziehungsberatungsstelle, sind deren Anträge ebenfalls vor Beginn des Bewilligungszeitraums der Bewilligungsbehörde zuzuleiten.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Derzeit werden keine weiteren Erziehungsberatungsstellen in die Förderung aufgenommen (siehe Nr. 4.3 der Richtlinie)!
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024