Förderung für Erziehungsberatungsstellen Bewilligung

    Erziehungsberatungsstellen; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert flächendeckend rund 180 Erziehungsberatungsstellen (inkl. Nebenstellen und Außensprechstunden).

    Beschreibung

    Zweck

    Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte, die im Zusammenwirken mit den freien Trägern der Jugendhilfe zur Erfüllung folgender Aufgaben Erziehungsberatungsstellen in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorhalten.

    • Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII),
    • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII),
    • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge (§ 18 SGB VIII),
    • Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII unter Berücksichtigung der §§ 27, 36, 41 SGB VIII),
    • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).
    Gegenstand

    Gefördert werden Erziehungsberatungsstellen.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind Träger von Erziehungsberatungsstellen.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden Personalausgaben für

    • präventive Förderung der Erziehung in der Familie,
    • präventive Multiplikatorenarbeit, insbesondere Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Familienbildungsstätten, Frühförderstellen, Familiengerichten und Selbsthilfegruppen (z.B. Alleinerziehende, Pflege- und/oder Adoptiveltern) sowie Sozialraumorientierung,
    • Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit,
    • psychologisch-psychosoziale Diagnostik,
    • Förderung, Verbesserung, Stabilisierung der Entwicklung und soziale Integration von jungen Menschen mit besonderen Schwierigkeiten oder belastenden Erlebnissen wie seelischer, körperlicher sowie sexueller Gewalt,
    • kurzfristige Krisenintervention,
    • Klärung und Unterstützung bei der Bewältigung intrafamiliärer Beziehungskonflikte oder partnerschaftlicher Konflikte der Eltern und ihrer Auswirkungen auf die Kinder, insbesondere bei Trennung oder Scheidung,
    • Unterstützung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge, bei der kindgerechten Durchführung der Umgangsregelungen und der Anbahnung von Besuchskontakten (Sorgerechts- und Umgangsmediation),
    • aufsuchende Angebote, z. B. regelmäßige Außensprechstunden in Kindertageseinrichtungen, Kliniken, Familienzentren, Schulen, Frauenhäusern, etc.
    • Anregung zu ergänzenden oder weiterführenden Maßnahmen oder Hilfen, unter rechtzeitiger Einschaltung des Jugendamts, sobald sich ein Hilfebedarf nach §§ 27 ff. SGB VIII oder § 35a SGB VIII abzeichnet,
    • Mitwirkung bei der Aufstellung, Durchführung und Überprüfung des Hilfeplans gemäß § 36 SGB VIII, soweit Leistungen der Erziehungsberatung zu erbringen sind,
    • Kooperation mit anderen relevanten Fachrichtungen (z.B. Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeuten),
    • Qualitätssicherung, insbesondere Kosten-/Nutzeneffizienz und Überprüfung der Maßnahmen und Ergebnisse auf Wirksamkeit (Evaluation).
    Art und Höhe

    Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung.

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Soziales und Jugend (Reg UFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach

    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2501528405298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Schweinfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    97421 Schweinfurt

    Postanschrift

    97420 Schweinfurt

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@schweinfurt.de

    De-Mail: stadt-schweinfurt@by.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=90887086388Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90887086388Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 51-0

    Fax: +49 9721 51-266

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalkostenübersicht, Kostenübersicht und Finanzierungsplan - Anlagen 1 bis 3

      (Formblätter siehe unter "Formulare")

    • Ausbildungsnachweise

      (sind nur bei erstmaliger Förderung der jeweiligen Fachkraft/Fachkräfte beizufügen)

    Voraussetzungen

    Die nachfolgenden Zuwendungsvoraussetzungen sind von allen geförderten Erziehungsberatungsstellen zu erfüllen:

    • professionelle und multidisziplinäre Besetzung der Beratungsstelle mit Fachkräften der Jugendhilfe,
    • abgeschlossenes psychologisches Universitäts- oder sozialpädagogisches Fachhochschulstudium bzw. eine einschlägige Qualifikation mit Abschluss Bachelor oder Master der Fachkräfte,
    • andere Fachkräfte können nur in begründeten Fällen bei einschlägiger Berufserfahrung, regelmäßiger Fortbildung und mit Zusatzausbildungen berücksichtigt werden,
    • Besetzung einer Beratungsstelle mit mindestens drei Fachpersonalstellen und einer im Umfang angemessenen Verwaltungsstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch/Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag des Trägers der Erziehungsberatungsstelle ist schriftlich unter Verwendung des bei der zuständigen Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucks mit den Antragsunterlagen rechtzeitig bei dem zuständigen Jugendamt einzureichen. Im Falle der Zusammenarbeit mit einem anderen Träger von Beratungsstellen ist deren Art und Umfang darzustellen.

    Das Jugendamt leitet den Antrag vor Beginn des Bewilligungszeitraums der zuständigen Regierung (= Bewilligungsbehörde) zu. Es nimmt dabei zur Förderungswürdigkeit und zu Art und Umfang seiner Zusammenarbeit mit dem Träger kurz Stellung. Unterhält ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine eigene Erziehungsberatungsstelle, sind deren Anträge ebenfalls vor Beginn des Bewilligungszeitraums der Bewilligungsbehörde zuzuleiten.

    Fristen

    Bewilligungszeitraum ist das Haushaltsjahr.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Derzeit werden keine weiteren Erziehungsberatungsstellen in die Förderung aufgenommen (siehe Nr. 4.3 der Richtlinie)!

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English