Förderung für Projekte zur Radikalisierungsprävention Bewilligung

    Radikalisierungsprävention; Beantragung einer Förderung für Projekte

    Vereine, Kommunen, Initiativen oder Zusammenschlüsse, die mit Projekten auf die Thematik Salafismus/Islamismus, Rechtsradikalismus, Linksradikalismus oder Antisemitismus aufmerksam machen möchten, können durch den Freistaat Bayern gefördert werden.

    Beschreibung

    Zweck

    Ziel ist die Entwicklung, Erprobung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Prävention von Salafismus/Islamismus, Rechts- und Linksradikalismus sowie Antisemitismus mit Bedeutung für ganz Bayern.

    Gegenstand

    Projekte zur Radikalisierungsprävention können durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Beispielsweise können Projekte finanziert werden, die gegen radikale Positionen stark machen oder die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander vernetzen oder sensibilisieren.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerinnen und Träger mit Bezug zur Radikalisierungsprävention, jedoch keine Einzelpersonen.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden können Sach-, Personal- und Verwaltungskosten gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie (RPR).

    Art und Höhe

    Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von zehn Prozent (10 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird vorausgesetzt.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Winzererstr. 9

    80797 München

    Postanschrift

    80792 München

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25442983315Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25442983315Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 1261-01

    Fax: +49 89 1261-1122

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienstr. 21

    90402 Nürnberg

    Postanschrift

    Marienstr. 21

    90402 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.marienstrasse@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/762399674965Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 2352-0

    Fax: +49 911 2352-100

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Projektkonzept mit Antragsunterlagen

    Voraussetzungen

    Es muss

    • ein schriftlicher Antrag mit den von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellten Mustern gestellt werden und
    • bei der Finanzierung ein Eigenanteil von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigenmittel gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie - RPR erbracht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsrechtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Es kann Kontakt zum "Referat VI2 - Radikalisierungsprävention" im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales aufgenommen werden, um das Interesse und die Möglichkeiten einer etwaigen Förderung abzuklären.

    Bei gegenseitigem Einvernehmen werden die Formulare (Antragsformulare) von der zuständigen Bewilligungsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, zur Förderung zugesandt.

    Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich einzureichen, die Anlagen zum Antrag vollständig auszufüllen.

    Für Rückfragen steht die Bewilligungsbehörde im Verfahren stets zur Verfügung.

    Fristen

    31.08. eines Jahres für Förderanträge des Folgejahres.

    Unter- und überjährige Förderungen sind nach Absprache möglich.

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Projekt wird (sofern zutreffend) im Bereich der Prävention ein Partner in "Bayerns Netzwerk zur Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus" bzw. dem „Bayerischen Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus“. Die Projektträger werden entsprechend zu Veranstaltungen, Vernetzungstreffen usw. eingeladen. Der ständige Austausch mit den bayernweiten Strukturen wird erwartet. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 27.05.2024

    Stichwörter

    Antisemitismus, Extremismus, Islamfeindlichkeit, Islamismus, Linksextremismus, Linksradikalismusprävention, Radikalisierung, Rechtsextremismus, Rechtsradikalismusprävention, Salafismus, Salafismusprävention, Zivilgesellschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English