Förderung für Mütter- und Väterzentrum Bewilligung

    Mütter- und Väterzentren; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert den Betrieb eines Mütter- und Väterzentrums.

    Beschreibung

    Zweck

    Mütter- und Väterzentren wollen Rahmenbedingungen bieten, um den Familienalltag zu entlasten und kreativ zu gestalten. Dazu gehören offene Treffs, offene Cafés für Mütter und Väter mit ihren Kindern sowie Spiel- und Krabbelgruppen oder auch Kurse für Kinder und Eltern. Sie sind eine gute Möglichkeit für Familien oder Mütter, andere Eltern und Kinder kennen zu lernen und in Kontakt zu kommen.

    So können nachbarschaftliche Netzwerke entstehen, die Unterstützung und Sicherheit bieten.

    Die Zentren werden von Müttern und Väter selbst verwaltet und organisiert. Die Arbeit wird meist ehrenamtlich geleistet und jeder kann seine Fähigkeiten einbringen.

    Die Förderung von Mütter- und Väterzentren soll der Förderung des Ehrenamts als solches vor Ort dienen und einen Beitrag zur Erhaltung und Schaffung positiver Lebensbedingungen für Familien und einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt leisten. Zudem soll sie zum Aufbau von Nachbarschafts- und Selbsthilfe anregen.

    Gegenstand der Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert nachhaltig den Betrieb von Mütter- und Väterzentren. Dabei muss das Prinzip der Selbstorganisation und der Familienselbsthilfe erhalten bleiben.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind rechtsfähige und gemeinnützige Personenvereinigungen, die Träger eines Mütter- und Väterzentrums sind.

    Art und Höhe

    Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Zuwendung orientiert sich an den ehrenamtlich erbrachten Mitarbeiterstunden. Pro mithelfende Person sind bis zu 600 Stunden im Jahr förderfähig. Der Festbetrag beträgt zwischen 3.850 und 14.720 Euro.

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Morellstr. 30

    86159 Augsburg

    Postanschrift

    86135 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.schw@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30109617322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 5709-01

    Fax: +49 821 5709-5000

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Günzburg - 521 Kindertagesbetreuung und Koordinierende Kinderschutzsstelle (LRA GZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kapuzinermauer 1

    89312 Günzburg

    Postfachadresse

    Postfach 200157

    89308 Günzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: kinderbetreuung@landkreis-guenzburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9820760803515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8221 95-893

    Fax: +49 8221 95-240

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Mütter- und Väterzentren können auf Antrag gefördert werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • selbständig, eigenverantwortlich und selbst organisiert von Müttern und/oder Vätern betrieben,
    • für alle interessierten Mütter und Väter offen,
    • vor der erstmaligen staatlichen Förderung mindestens ein Jahr tätig,
    • mindestens an drei Tagen, mindestens 15 Stunden in der Woche geöffnet und davon mindestens 10 Stunden Betreuung eines offenen Treffs, der ohne Voranmeldung und ohne finanzielle Verpflichtungen besucht werden kann,
    • geeignete öffentlich zugängliche Aufenthaltsmöglichkeiten für Erwachsene und Kinder,
    • Zusammenarbeit mit anderen Mütter- und Välterzentren und anderen Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung und/oder der Jugendhilfe,
    • vom zuständigen Jugendamt im Rahmen der Jugendhilfeplanung als notwendig und geeignet bestätigt,
    • finanzielle Beteiligung der örtlich zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft ist zwingend erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres beim zuständigen Jugendamt einzureichen, dieses leitet den Antrag bis 31. Dezember des Vorjahres zusammen mit einer Stellungnahme an das Zentrum Bayern Familie und Soziales weiter.

    Fristen

    Der Antrag muss spätestens bis zum 31.10. des Vorjahres beim zuständigen Jugendamt eingereicht werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English