Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Selbsthilfegruppen
Beschreibung
Zweck
Zweck der Förderung ist es, die Betroffenen bei Selbsthilfemaßnahmen (Austausch, Information, Teilhabe am Leben der Gemeinschaft) zu unterstützen.
Gegenstand und Zuwendungsempfänger
Förderfähige Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von körperlich oder geistig behinderten oder chronisch kranken Menschen und/oder von deren Familienangehörigen auf örtlicher Ebene. Ein regelmäßiger persönlicher Austausch muss stattfinden (regelmäßige Treffen). Es darf kein Personal gegen Entgelt eingestellt sein, die Gruppen dürfen nicht rein virtuell (z. B. Internet) existieren. Gruppen, die sich ausschließlich zu Hobbypflege oder Sport treffen, machen keine Selbsthilfearbeit im Sinne der Richtlinie.
Art und Höhe
Für die Kosten der Gruppenarbeit wird eine jährliche Förderpauschale von bis zu 400 Euro gezahlt.Ansprechpartner
Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken (ZBFS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
95440 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63665171322Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 605-1
Fax: +49 921 605-2900
Internet
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5788380519377Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e.V.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Orleansplatz 3
81667 München
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9009713703377Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 459924-0
Fax: +49 89 459924-13
Behörden und sonstige Einrichtungen - Behindertenverbände
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0019505952107Weiterführende Informationen im BayernPortal
erforderliche Unterlagen
- Vollmacht, Mitgliedernachweis
- Beschreibung der Selbsthilfegruppe (nur bei erstmaliger Antragstellung oder bei gravierenden Änderungen der bisherigen Aufgaben)
- Stellungnahme des Spitzenverbandes / des Landesbehindertenverbandes / der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer KrankheitBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 21. Dezember 2020, Az. II4/6418.10-1/68
Verfahrensablauf
Die Anträge der Selbsthilfegruppen sind schriftlich mittels der beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erhältlichen Vordrucke zu stellen. Zwei vertretungsberechtigte Gruppenmitglieder müssen den Antrag unterschreiben, eine Bankverbindung ist nötig.
Die Selbsthilfegruppen reichen den Antrag auf Zuschuss bei einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, bei einem Landesbehindertenverband, bei dem sie Mitglied sind, oder bei der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e. V. ein. Selbsthilfegruppen, die Mitglied bei mehreren Landesbehindertenverbänden sind, reichen den Antrag bei dem Landesverband ihrer Wahl ein. Selbsthilfegruppen, die keinem Landesverband angeschlossen sind, reichen den Antrag bei der LAG Selbsthilfe ein. Diese geben den Antrag nach Prüfung an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) weiter, das über den Antrag entscheidet.
Fristen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024