Förderung für Selbsthilfegruppen in der Behindertenhilfe Bewilligung

    Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Selbsthilfegruppen

    Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung können eine Förderpauschale für ihre Gruppenarbeit vom Freistaat Bayern erhalten.

    Beschreibung

    Zweck

    Zweck der Förderung ist es, die Betroffenen bei Selbsthilfemaßnahmen (Austausch, Information, Teilhabe am Leben der Gemeinschaft) zu unterstützen.

    Gegenstand und Zuwendungsempfänger

    Förderfähige Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von körperlich oder geistig behinderten oder chronisch kranken Menschen und/oder von deren Familienangehörigen auf örtlicher Ebene. Ein regelmäßiger persönlicher Austausch muss stattfinden (regelmäßige Treffen). Es darf kein Personal gegen Entgelt eingestellt sein, die Gruppen dürfen nicht rein virtuell (z. B. Internet) existieren. Gruppen, die sich ausschließlich zu Hobbypflege oder Sport treffen, machen keine Selbsthilfearbeit im Sinne der Richtlinie.

    Art und Höhe
    Für die Kosten der Gruppenarbeit wird eine jährliche Förderpauschale von bis zu 400 Euro gezahlt. 

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Dienstort Richelstraße (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Richelstr. 17

    80634 München

    Postfachadresse

    Postfach 200124

    80001 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.obb1@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30776279323Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 18966-0

    Fax: +49 89 18966-2489

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Dienstort Bayerstraße (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayerstr. 32

    80335 München

    Postanschrift

    80323 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.obb2@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81109610323Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 18966-0

    Fax: +49 89 18966-1499

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5788380519377Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e.V.

    Adresse

    Hausanschrift

    Orleansplatz 3

    81667 München

    Postanschrift

    Orleansplatz 3

    81667 München

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9009713703377Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 459924-0

    Fax: +49 89 459924-13

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Behörden und sonstige Einrichtungen - Behindertenverbände

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0019505952107Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vollmacht, Mitgliedernachweis
    • Beschreibung der Selbsthilfegruppe (nur bei erstmaliger Antragstellung oder bei gravierenden Änderungen der bisherigen Aufgaben)
    • Stellungnahme des Spitzenverbandes / des Landesbehindertenverbandes / der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V.

    Voraussetzungen

    Die zu fördernden Selbsthilfegruppen sollen ständig mindestens sechs Mitglieder haben und grundsätzlich bereit sein, alle Betroffenen des Einzugsgebiets aufzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anträge der Selbsthilfegruppen sind schriftlich mittels der beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erhältlichen Vordrucke zu stellen. Zwei vertretungsberechtigte Gruppenmitglieder müssen den Antrag unterschreiben, eine Bankverbindung ist nötig.

    Die Selbsthilfegruppen reichen den Antrag auf Zuschuss bei einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, bei einem Landesbehindertenverband, bei dem sie Mitglied sind, oder bei der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e. V.  ein. Selbsthilfegruppen, die Mitglied bei mehreren Landesbehindertenverbänden sind, reichen den Antrag bei dem Landesverband ihrer Wahl ein. Selbsthilfegruppen, die keinem Landesverband angeschlossen sind, reichen den Antrag bei der LAG Selbsthilfe ein. Diese geben den Antrag nach Prüfung an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) weiter, das über den Antrag entscheidet.

    Fristen

    Der Antrag muss am 1. November des Vorjahres bei der vorprüfenden Stelle (Behindertenverband, Wohlfahrtsverband, LAG Selbsthilfe) eingereicht sein.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English