Förderung für Verbandsarbeit auf Landesebene in der Behindertenhilfe Bewilligung

    Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Verbandsarbeit auf Landesebene

    Bayerische Landesverbände von Menschen mit Behinderung können eine Zuwendung für ihre Verbandsarbeit vom Freistaat Bayern erhalten.

    Beschreibung

    Zweck

    Die Zuwendung soll Behindertenverbänden, die in der Betreuung Behinderter auf Landesebene bedeutsam wirken, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen. Dabei sollen vorwiegend stark von ehrenamtlichem Engagement geprägte, kleinere finanzschwache Träger bei Fortführung und Ausbau ihrer Betreuungsarbeit unterstützt werden.

    Gegenstand

    Gefördert wird die Betreuungsarbeit zur Verbesserung der Teilhabe der Menschen mit Behinderung. Hierunter fallen insbesondere folgende Maßnahmen und Aufgaben: Allgemeine Beratung; Informations- und Bildungsangebote; Öffentlichkeitsarbeit; Kooperation mit Diensten und Netzwerken; Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Organisation von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen; Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeaktiven, z.B. bei Gruppengründungen und - leitung und der Durchführung von Maßnahmen.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind Landesbehindertenverbände, die Menschen mit Behinderung regelmäßig umfassend oder in einem wesentlichen Lebensbereich beraten und betreuen. Die Landesbehindertenverbände können die ihnen gewährten Zuschüsse nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides an die ihnen angeschlossenen Untergruppierungen auf regionaler und lokaler Ebene weitergeben.

    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

    Höhe der Förderung

    Bei nachgewiesenem Bedarf können je nach den Mitgliederzahlen der Landesverbände Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen ausgereicht werden:

    100 - 1.000 Verbandsmitglieder: bis zu 6.100,00 Euro
    1.001 - 3.000 Verbandsmitglieder: bis zu 8.100,00 Euro
    3.001 - 8.000 Verbandsmitglieder: bis zu 10.200,00 Euro
    8.001 - 20.000 Verbandsmitglieder: bis zu 13.200,00 Euro

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Dienstort Bayreuth Hegelstraße (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstr. 2

    95447 Bayreuth

    Postanschrift

    Hegelstr. 2

    95447 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle-ofr@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7784935982377Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 605-1

    Fax: +49 921 605-2900

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Projektbeschreibung mit zahlenmäßigem Nachweis
    • Zahl der Mitglieder und regionale Verteilung

    Voraussetzungen

    • Die Organisation muss auf Landesebene bedeutsam tätig sein, d. h. ihre Mitglieder sollen auf alle Regierungsbezirke verteilt sein.
    • Die Organisation muss eine zweijährige Tätigkeit nachweisen können.
    • Die Organisation muss rechtsfähig und als gemeinnützig anerkannt sein.
    • Die Mitgliederzahl muss mindestens 100 betragen, darf jedoch 20.000 nicht überschreiten.
    • Die Organisation muss von ihren Mitgliedern Mitgliedsbeiträge erheben.

    Verfahrensablauf

    Die Zuwendung setzt einen entsprechenden Antrag des Zuwendungsempfängers voraus. Anträge auf Förderung sind unter Verwendung der vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) bereitgestellten Formulare vollständig ausgefüllt einzureichen.

    Dem Antrag ist eine Beschreibung der Verbandsaktivitäten beizufügen, die insbesondere folgende Angaben enthält:

    • Zahl der Gesamtmitglieder des Landesverbandes und deren regionale Verteilung,
    • Zahl der betreuten Menschen mit Behinderung,
    • Projektbeschreibung (Art und Umfang der Betreuungsaufgaben und -maßnahmen, dafür eingesetztes Personal etc.)

    Die erstmalige Aufnahme einer Landesorganisation in die Förderung bedarf der Zustimmung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

    Fristen

    Der Antrag muss spätestens zum 31. Oktober des Vorjahres beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingereicht werden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024

    Stichwörter

    Behinderte, Selbsthilfe, Verbände

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English