Förderung für Fortbildungsmaßnahmen in der Behindertenhilfe Bewilligung

    Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Fortbildungsmaßnahmen

    Träger, die Fortbildungen anbieten für Personen, die in der Behindertenhilfe tätig sind, können eine Zuwendung für die Fortbildungsmaßnahmen vom Freistaat Bayern erhalten.

    Beschreibung

    Zweck 

    Zweck der Förderung ist die Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen.

    Gegenstand

    Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse von in der Behindertenhilfe Tätigen (insbes. Fachpersonal, ehrenamtliche Helfer und Angehörige) erforderlich sind.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger können sein: Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.

    Diese legen vorab dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eine Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen mit Konzeption und Ziel vor (Fortbildungsprogramm). Für geeignete Maßnahmen gibt es Zuschüsse.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung wird als Festbetrag pro Fortbildungseinheit (FE = 45 Minuten) ausgereicht. Die Stundensätze werden gesondert festgesetzt. Dabei ist ein angemessener Eigenmitteleinsatz des Zuwendungsempfängers, mindestens aber in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu berücksichtigen.

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Dienstort Bayreuth Hegelstraße (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstr. 2

    95447 Bayreuth

    Postanschrift

    Hegelstr. 2

    95447 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle-ofr@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7784935982377Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 605-1

    Fax: +49 921 605-2900

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular

      Antragsunterlagen erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde - Zentrum Bayern Familie und Soziales

    • Fortbildungsprogramm bzw. - maßnahmen

    Voraussetzungen

    • Die Antragsteller legen vorab eine Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen vor (Fortbildungsprogramm). Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) entscheidet, welche Maßnahmen für welche Zielgruppen gefördert werden.
    • Maßnahmen mit weniger als acht Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden grundsätzlich nicht gefördert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Förderantrag muss beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingereicht werden. Er kann zunächst ein formloser Antrag gestellt werden.

    Es muss der vollständige Antrag mit  Fortbildungsprogramm des Maßnahmeträgers vorgelegt werden. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.

    Nach Eingang des Durchführungsnachweises, einzureichen bis spätestens 1. März des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres, entscheidet das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) über die Bewilligung der Zuwendung.

    Fristen

    Das Fortbildungsprogramm muss dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) bis 31. Oktober des dem Bewilligungszeitraum vorgehenden Jahres vorliegen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Beschreibung bezieht sich nur auf die Fortbildungsförderung in der Behindertenhilfe.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024

    Stichwörter

    Behinderte, Fortbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English