Ganztagsangebot; Beantragung der Einrichtung und Förderung von offenen Ganztagsschulangeboten

    Der Freistaat Bayern fördert offene Ganztagsangebote an Schulen. Offene Ganztagsschulangebote werden auf Antrag des Schulaufwandsträgers genehmigt.

    Beschreibung

    Zweck

    Um Erziehungsberechtigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie angemessene Formen familiärer Arbeitsteilung zu ermöglichen, bieten Offene Ganztagsschulen Familien nicht nur Betreuung, sondern auch erzieherische Unterstützung. Bayern setzt mit Offenen Ganztagsschulen jedoch nicht nur ein gesellschaftspolitisches Signal, sondern stellt vor allem pädagogische Ziele in den Mittelpunkt. Die Offene Ganztagsschule ist ein Bildungsangebot mit einer ausgeprägten inhaltlichen Qualität. Es stehen größere Zeiträume für erweiterte Bildungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Offene Ganztagsschulen in Bayern sind dem Dreiklang Bildung, Erziehung und Betreuung verpflichtet.

    Gegenstand

    Für offene Ganztagsschulangebote an staatlichen und kommunalen Schulen sowie an Schulen in freier Trägerschaft stellt der Freistaat Bayern zur Deckung des zusätzlichen Personalaufwandes Fördermittel zur Verfügung.

    Art- und Höhe

    Je nach Schulart beträgt die Zuwendung pro offener Ganztagsgruppe (bis 16 Uhr) und Schuljahr derzeit zwischen28.610,00 und46.224,00 Euro an kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Staatliche Schulen erhalten ein Budget pro Gruppe und Schuljahr zwischen36.520,00 und54.134,00 Euro, darin enthalten ist jeweils eine kommunale Mitfinanzierungspauschale in Höhe von derzeit 7.910,00 Euro.

    Kurzgruppen im offenen Ganztag (Jahrgangsstufe 1-4) werden an kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft mit einem Betrag von 7.202,00 Euro gefördert. Kurzgruppen des offenen Ganztags an staatlichen Schulen erhalten ein Budget in Höhe von 14.404,00 Euro, wobei auch hierbei ein Anteil des Sachaufwandsträgers in Höhe von 7.202,00 Euro enthalten ist.

    Zuwendungsempfänger

    Die Fördermittel werden dem Schulaufwandsträger bzw. Kooperationspartner ausgezahlt.

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 40.3 - Grund- und Mittelschulen – Schulaufsicht (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: volksschulen@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/338857350680Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: schulrecht@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/439524012680Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Förderung eines offenen Ganztagsschulangebotes setzt u. a. voraus, dass

    • an mindestens vier Wochentagen ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bis grundsätzlich 16 Uhr bereitgestellt wird,
    • an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebes für die teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird und
    • die Bildungs- und Betreuungsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.

    Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind der jeweils gültigen Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie den Unterlagen zum jährlichen Antragsverfahren zu entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Einrichtung eines offenen Ganztagsschulangebotes ist von der Schulleitung vorzubereiten. Der Antrag ist vom Schul(aufwands)träger jeweils bis zum jährlich festgelegten Antragstermin für das darauffolgende Schuljahr – bei Grundschulen und Mittelschulen über die Staatlichen Schulämter bzw. bei Realschulen und Gymnasien über die Dienststellen der Ministerialbeauftragten, bei Wirtschaftsschulen und Förderschulen direkt – bei der zuständigen Regierung zu stellen.

    Die Staatlichen Schulämter und Dienststellen der Ministerialbeauftragten leiten die Anträge an die zuständige Regierung weiter.

    Die Regierungen sind u.a. für die Genehmigung und Bewilligung des offenen Ganztagsschulangebots, für die Auszahlung der Förderung und Prüfung des Verwendungsnachweises zuständig.

    Fristen

    Der Antragstermin wird jeweils im Rahmen des jährlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens bekannt gegeben.

    Kosten

    Die Bildungs- und Betreuungsangebote sind – mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung – für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 21.11.2024

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 04.07.2024

    Stichwörter

    Offene Ganztagsgruppen, Offener Ganztag, OGS, OGTS

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English