Lehrpersonalzuschuss für kommunale Gymnasien, Realschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs Bewilligung

    Kommunale Gymnasien, Realschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses

    Der Freistaat Bayern gewährt für das Lehrpersonal an kommunalen Gymnasien, Realschulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft ist, einen Zuschuss.

    Beschreibung

    Für das Lehrpersonal an kommunalen Gymnasien, Realschulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendgymnasium, Abendrealschule), dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft (z. B. Gemeinde, Landkreis, Bezirk) ist, gewährt der Freistaat Bayern den kommunalen Schulträgern für den Lehrpersonalaufwand einen Zuschuss in Höhe von 61 v.H. des Lehrpersonalaufwands. Die Berechnung des Zuschusses richtet sich dabei nach den Maßgaben des Art. 17 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG). Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt für das jeweilige Haushaltsjahr.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Schule (LAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 1

    91710 Gunzenhausen

    Postanschrift

    Stuttgarter Straße 1

    91710 Gunzenhausen

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@las.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6531180514329Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6531180514329Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9831 5166-0

    Fax: +49 9831 5166-199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Schule in der Regel mit Abschlagszahlungen im Februar, Mai und August sowie einer Abrechnung inkl. Schlusszahlung im November des jeweiligen Jahres.

    Fristen

    Da die Leistungen von Amts wegen ohne Antrag gewährt werden, sind keine Fristen einzuhalten. 

    Bearbeitungsdauer

    Der Personalaufwandsträger bekommt im Regelfall bis spätestens Mitte November einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Schule am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English