AIDS-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu den Ausgaben der Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und für Projekte zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS. Zudem werden Fortbildungsmaßnahmen für Fachpersonal und freiwillige Helfer in der AIDS-Arbeit gefördert.
Beschreibung
Zweck
Durch geeignete Maßnahmen soll die Bevölkerung über die Gefahren der Immunschwächekrankheit AIDS, über Ansteckungswege und über die Vermeidung einer Infektion mit dem HI-Virus aufgeklärt werden. Hochrisikogruppen sind besonders zu berücksichtigen.
Durch sachgerechte Information sollen Stigmatisierung und Ausgrenzung Betroffener verhindert werden.
Gegenstand
Gefördert werden Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen sowie gezielt Projekte zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS und Fortbildungsmaßnahmen für das Fachpersonal und die freiwilligen Helfer in der AIDS-Arbeit.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, soweit sie Träger von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen sind sowie sonstige Institutionen, soweit sie Träger von Projekten und Maßnahmen sind.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Gefördert werden können je nach Gegenstand der Förderung Personal- und/oder Sachausgaben.
Art und Umfang
Im Rahmen einer Projektförderung werden je nach Gegenstand der Förderung Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (Förderpauschalen) oder Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
Für Projekte zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS beträgt die Zuwendung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Träger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen der Gesundheit und des Verbraucherschutzes (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5981201864283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
erforderliche Unterlagen
- ggf. formlose Erklärung von Partnern der Maßnahme über die Art und den Umfang ihrer Beteiligung
Voraussetzungen
Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:
- Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen müssen die im Rahmenkonzept zur Richtlinie zur Förderung von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS beschriebenen Aufgaben übernehmen und die organisatorischen Voraussetzungen erfüllen sowie das erforderliche Personal bereitstellen.
- Sonstige Präventionsmaßnahmen und -projekte können gefördert werden, wenn ein erheblicher Bedarf für die geplante Maßnahme gegeben ist und die Präventionsziele nicht auf andere Weise erreicht werden können.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie zur Förderung von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS(Förderrichtlinie AIDS, FöR-AIDS) vom 30. November 2021, 2126.1-G
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Verfahrensablauf
Antragsstellung
Anträge sind bei der für den Maßnahmestandort zuständigen Regierung einzureichen.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Die Regierungen legen Anträge auf erstmalige Förderung nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zur Entscheidung vor. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Fristen
Anträge auf erstmalige Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS können jederzeit im Geltungszeitraum der Richtlinie gestellt werden (01.01.2022–31.12.2024).
Förderanträge zur Fortführung bereits bestehender Maßnahmen und Projekte (Folgeanträge) sind bei der zuständigen Regierung jeweils bis zum 1. Oktober des dem beantragten Förderzeitraum vorausgehenden Jahres vorzulegen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 05.04.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben
Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 09.07.2024
Stichwörter
AIDS-Beratung, AIDS-Hilfen, HIV-Beratung, HIV-Prävention