Förderung von Aids-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen Bewilligung / Förderung von Aids-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen Auszahlung
    99148188017000, 99148188079000

    AIDS-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu den Ausgaben der Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und für Projekte zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS.

    Beschreibung

    Zweck

    Durch geeignete Maßnahmen soll die Bevölkerung über die Gefahren der Immunschwächekrankheit AIDS, über Ansteckungswege und über die Vermeidung einer Infektion mit dem HI-Virus aufgeklärt werden. Hochrisikogruppen sind besonders zu berücksichtigen.

    Durch sachgerechte Information sollen Stigmatisierung und Ausgrenzung Betroffener verhindert werden.

    Gegenstand

    Gefördert werden Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen sowie gezielt Projekte zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, soweit sie Träger von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen sind, sowie sonstige Institutionen, soweit sie Träger von Projekten und Maßnahmen sind.

    Zuwendungsfähige Ausgaben

    Gefördert werden können je nach Gegenstand der Förderung Personal- und/oder Sachausgaben.

    Art und Umfang

    Im Rahmen einer Projektförderung werden Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.

    Für Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen beträgt die Zuwendung bis zu 90 %, für Projekte zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Der Träger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Soziales und JugendReg UFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9
    97070 Würzburg

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    Postanschrift

    Postfach
    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2501528405298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:

    • Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen müssen die im Rahmenkonzept zur Richtlinie zur Förderung von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS beschriebenen Aufgaben übernehmen und die organisatorischen Voraussetzungen erfüllen sowie das erforderliche Personal bereitstellen.
    • Sonstige Präventionsmaßnahmen und -projekte können gefördert werden, wenn ein erheblicher Bedarf für die geplante Maßnahme gegeben ist und die Präventionsziele nicht auf andere Weise erreicht werden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragsstellung

    Anträge sind bei der für den Maßnahmestandort zuständigen Regierung einzureichen.

    Bewilligung

    Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Die Regierungen legen Anträge auf erstmalige Förderung nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zur Entscheidung vor. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.

    Fristen

    Erstanträge für Förderungen nach der Richtlinie sind bei der Bewilligungsbehörde bis jeweils spätestens zum 15. November des dem beantragten Förderzeitraum vorausgehenden Jahres vorzulegen.

    Förderanträge zur Fortführung bereits bestehender Maßnahmen und Projekte (Folgeanträge) sind bei der Bewilligungsbehörde jeweils bis zum 31. Dezember des dem beantragten Förderzeitraum vorausgehenden Jahres vorzulegen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Dokumente

    • ggf. formlose Erklärung von Partnern der Maßnahme über die Art und den Umfang ihrer Beteiligung

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 06.02.2026

    Stichwörter

    AIDS-Beratung, AIDS-Hilfen, HIV-Beratung, HIV-Prävention

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English