Erwachsenenbildung; Beantragung der staatlichen Anerkennung durch Träger

    Landesorganisationen der Erwachsenenbildung sowie Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene können auf Antrag staatlich anerkannt werden.

    Beschreibung

    Landesorganisationen der Erwachsenenbildung sind Vereinigungen von Trägern der Erwachsenenbildung (= juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die mit ihren Einrichtungen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen). Sie müssen rechtsfähig sein und ihrem Vereinszweck nach ausschließlich der Erwachsenenbildung dienen. Ihre Tätigkeit soll sich grundsätzlich auf das Staatsgebiet erstrecken. Sie beraten insbesondere die einzelnen Einrichtungen, führen zentrale Bildungsveranstaltungen durch, sorgen für geeignete Fortbildungsmaßnahmen, für Kooperation, wirken bei der Verteilung der staatlichen Förderungsmittel mit und nehmen die Vertretung der ihnen angeschlossenen Einrichtungen gegenüber der Öffentlichkeit und im Landesbeirat wahr.

    Träger der Erwachsenenbildung, die in mindestens vier bayerischen Regierungsbezirken Einrichtungen betreiben und keiner Landesorganisation angeschlossen sind (Träger auf Landesebene), stehen den Landesorganisationen gleich. Sie können auch staatlich anerkannt werden. Träger auf Landesebene kann auch ein organisatorisch und finanziell abgrenzbarer Teil einer rechtsfähigen juristischen Person sein.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Salvatorstr. 2

    80333 München

    Postanschrift

    80327 München

    Öffnungszeiten


    Gesprächstermine nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34776951178Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34776951178Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2186-0

    Fax: +49 89 2186-2800

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formlose Unterlagen, mit denen das Vorliegen der o.g. Voraussetzungen prüfbar nachgewiesen wird

      (Es wird dringend empfohlen, vorab Kontakt mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus aufzunehmen.)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sind:

    • Mitglieder in mindestens vier bayerischen Regierungsbezirken (Landesorganisation) oder Betrieb von Einrichtungen in mindestens vier bayerischen Regierungsbezirken (Träger auf Landesebene)
    • eine den Zielen des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Bayern förderliche Arbeit,
    • eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der zugewiesenen öffentlichen Mittel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die Erteilung und Rücknahme der Anerkennung entscheidet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus nach Anhörung des Landesbeirats für Erwachsenenbildung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English