Lehrpersonalzuschuss für Schulen besonderer Art Bewilligung

    Schulen besonderer Art; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses

    Der Freistaat Bayern gewährt für das Lehrpersonal an Schulen besonderer Art, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft ist, einen Zuschuss.

    Beschreibung

    Für das Lehrpersonal an kommunalen Schulen besonderer Art, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft (z. B. Gemeinde, Landkreis, Bezirk) ist, gewährt der Freistaat Bayern den kommunalen Schulträgern für Gymnasial- und Realschulklassen einen Zuschuss in Höhe von 61 v.H. des Lehrpersonalaufwands, für Mittelschulklassen in Höhe von 80 v.H.. Der danach insgesamt ermittelte Lehrpersonalzuschuss pro Schule besonderer Art wird in Höhe von 95 v.H. geleistet. Die Berechnung des Zuschusses richtet sich dabei nach den Maßgaben des Art. 57 i.V.m. Art. 17 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG). Die Bewilligung erfolgt für das jeweilige Haushaltsjahr.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Schule (LAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 1

    91710 Gunzenhausen

    Postanschrift

    Stuttgarter Straße 1

    91710 Gunzenhausen

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@las.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6531180514329Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6531180514329Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9831 5166-0

    Fax: +49 9831 5166-199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Es muss sich um eine Schule besonderer Art (Art. 122 Abs. 1 BayEUG) handeln, deren Personalaufwandsträger eine kommunale Körperschaft ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Schule in der Regel mit Abschlagszahlungen im Mai und August sowie einer Abrechnung inkl. Schlusszahlung im Herbst des jeweiligen Jahres.

    Fristen

    Da die Leistungen von Amts wegen ohne Antrag gewährt werden, sind keine Fristen einzuhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Der Personalaufwandsträger der Schule besonderer Art bekommt im Regelfall bis spätestens Anfang Dezember einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Schule am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English