Förderung für Endgeräte für den digitalen BOS-Funk Bewilligung / Förderung für Endgeräte für den digitalen BOS-Funk Auszahlung
    99400011017000, 99400011079000

    Digitalfunk; Beantragung einer staatlichen Förderung für Endgeräte

    Der Freistaat Bayern unterstützt Kommunen, die Durchführenden des Land- und Luftrettungsdienstes, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes bei der Erstbeschaffung der Endgeräte für den digitalen BOS-Funk.

    Beschreibung

    Zweck

    Zuwendungen werden für die Erstbeschaffung von digitalen TETRA-Endgeräten zur Teilnahme am Betrieb des digitalen Sprech- und Datenfunksystems der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Bayern in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die für den Umstieg vom Analogfunk zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk notwendigen Beschaffungen ermöglichen.

    Mittlerweile ist der erste Teil der Endgeräteförderung, die Ausstattung von Fahrzeugen und Funktionen mit Fahrzeugfunkgeräten MRT, Handfunkgeräten HRT und Festfunkstellen FRT weitestgehend abgeschlossen. Der Fokus liegt damit auf dem zweiten Teil, der Förderung von Alarmmeldeempfängern (Pagern) und Sirenensteuergeräten für den Umstieg von der analogen zur digitalen Alarmierung.

    Gegenstand

    Gefördert werden

    • Digitale Funkgeräte für Fahrzeuge und Personal.
    • Ausstattung von Fahrzeugen und Funktionen gemäß Sonderförderprogramm Digitalfunk. 
    • Installations- und Ausstattungsmaßnahmen, die notwendig sind, um die Geräte einsatzbereit zu machen.

    Im Sonderförderprogramm Digitalfunk sind die mit digitalen Endgeräten auszustattenden Fahrzeuge und Funktionen sowie die Gerätearten und der jeweilige Ausstattungsumfang festgelegt.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind - Kommunen für ihre Feuerwehren, einschließlich örtlicher und überörtlicher Fahrzeuge, besondere Führungsdienstgrade und vorab benannter örtlicher Einsatzleiter. - Durchführende des Land- und Luftrettungsdienstes für landgebundene Einsatzfahrzeuge, Luftfahrzeuge und das jeweilige Personal. - Kassenärztliche Vereinigung Bayerns für Notärzte, Leitende Notärzte, Außenärzte sowie deren staatlich anerkannte private Einsatz- und Kommandofahrzeuge. - Freiwillige Hilfsorganisationen für Katastrophenschutzfahrzeuge und deren Personal.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Beschaffung von neuen, zertifizierten digitalen 

    • BOS-Fahrzeugfunkgeräten
    • BOS Funkgeräten zur Nutzung in Rettungs- und Intensivtransporthubschraubern 
    • BOS-Handfunkgeräten
    • BOS-Festfunkstellen
    • BOS-TETRA-Pagern (APRT)
    • Komponenten zur Ertüchtigung von Sirenenanlagen für die TETRA-Alarmierung ausschließlich mit den jeweils weiter spezifizierten Bestandteilen, sowie ggf. Funktionen und Zubehör.
    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

    Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
    Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

    Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen, ist aber auf maximal 80 % der tatsächlichen Endgerätekosten beschränkt. 

    Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Online-Dienste

    Förderung Digitalfunk - Anlage 3.1 - Antrag Zuwendungsgewährung mit Anlage 3.5 Alarmempfänger; Ergänzung: Regierung von Unterfranken

    ID: L100042_148628.-145910

    Beschreibung

    Bayerische Kommunen, Durchführende des Landrettungsdienstes und des Luftrettungsdienstes, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes können eine Zuwendung für die Erstbeschaffung von Endgeräten für den digitalen BOS-Funk online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Förderung Digitalfunk - Anlage 3.1 - Antrag Zuwendungsgewährung mit Anlage 3.7 Sirenensteuerung; Ergänzung: Regierung von Unterfranken

    ID: L100042_148627.-145910

    Beschreibung

    Bayerische Kommunen, Durchführende des Landrettungsdienstes und des Luftrettungsdienstes, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes können eine Zuwendung für die Erstbeschaffung von Endgeräten für den digitalen BOS-Funk online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Förderung Digitalfunk - Anlage 4 - Verwendungsbestätigung bei Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk; Ergänzung: Regierung von Unterfranken

    ID: L100042_148629.-145910

    Beschreibung

    Sie können die Verwendungsbestätigung bei Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk online übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Kommunale AngelegenheitenReg UFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9
    97070 Würzburg

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach
    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2484750628298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Antragsbogen Alarmempfänger (Pager)
      • Antragsbogen Sirenensteueranlagen
      • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk - Anlage 3.1
      • Verwendungsbestätigung bei Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk - Anlage 4

    Voraussetzungen

    Gefördert werden die Beschaffungen insbesondere nur dann, wenn sie im Rahmen des Umstiegs vom Analogfunk zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz erfolgen. Die zur Förderung beantragten Endgeräte müssen ferner fachlich notwendig sowie für die Teilnahme am BOS-Funk zertifiziert sein und die weiteren Anforderungen der Autorisierten Stelle Bayern erfüllen. 

    Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Bei Beschaffungen ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. 

    Gefördert wird zudem nur der Kauf von Endgeräten, eine Förderung von Leasing oder Mietkauf ist ausgeschlossen. 

    Weitere Fördervoraussetzungen für die Beschaffung digitaler Endgeräte sind im einschlägigen Sonderförderprogramm und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), enthalten.

    Ausschlusskriterien:

    Förderfähig sind ausschließlich zertifizierte digitale Endgeräte für die am digitalen BOS-Funk teilnahmeberechtigten Zuwendungsempfänger

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Einen entsprechenden Förderantrag  können die Zuwendungsberechtigten bei der für sie zuständigen Regierung (Förderbehörde) stellen.

    Fristen

    Der Antrag muss bis 31.12.2026 gestellt werden. Das Sonderförderprogramm Digitalfunk wurde mit IMS vom 10.12.2024 letztmalig verlängert und ist bis zum 31.12.2026 befristet. Der Nachweis der Verwendung für eine Förderung nach diesem Programm muss der Förderbehörde bis spätestens 31.12.2028 vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 3 Woch(en) bis zu 16 Woch(en) zu rechnen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.04.2026

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Regierung von Unterfranken

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Unterfranken am 23.02.2026

    Stichwörter

    BayernPortal, Beantragung, digitale Endgeräte, Digitalfunk, Digitalfunkförderung, staatliche Förderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English