Auszahlung des Meisterbonus für bestandene schulische Fortbildungsprüfung Auszahlung

    Meisterbonus für bestandene schulische Fortbildungsprüfung; Auszahlung

    Der Freistaat Bayern gewährt einen Bonus in Höhe von 3.000 Euro für einen Weiterbildungsabschluss an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern oder für einen gleichgestellten Abschluss.

    Beschreibung

    Zweck

    Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist eine der großen künftigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Der Freistaat Bayern setzt hierzu im Bereich der schulischen beruflichen Bildung einen Anreiz: Junge Berufstätige und vergleichbar Qualifizierte, die eine Fortbildung an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern absolvieren, erhalten für ihren erfolgreichen Berufsabschluss (Weiterbildungsabschluss) einen Meisterbonus bzw. einen Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus).

    Begünstigte

    Den Meisterbonus erhalten Personen, die

    • mit Erfolg an einer Abschlussprüfung an einer bayerischen Fachschule bzw. Fachakademie teilnehmen und dadurch zugleich oder nach einem gegebenenfalls zusätzlich erforderlichen Berufspraktikum den Berufsabschluss (Weiterbildungsabschluss) erlangen.
    • mit Erfolg als andere Bewerber (Externenprüfung) an einer Abschlussprüfung an einer bayerischen Fachschule bzw. Fachakademie teilnehmen.
    • mit Erfolg an der Übersetzerprüfung, der Dolmetscherprüfung oder der Übersetzer- und Dolmetscherprüfung in weiteren Sprachen, die nicht an Fachakademien für Fremdsprachenberufe in Bayern als Erste Fremdsprachen unterrichtet werden, beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus teilnehmen und zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern wohnen oder beschäftigt sind
    Höhe

    Der Meisterbonus beträgt 3.000 Euro.

    Ansprechpartner

    Fachschulen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7448056991116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachakademien

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7464834768116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Arbeitgebers

      (wenn kein Hauptwohnsitz in Bayern besteht)

    • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes

      (nach Aufforderung durch die zuständige Stelle)

    Voraussetzungen

    • Die Prüfung muss in Bayern mit Erfolg abgelegt worden sein.
    • Andere Bewerber (Externenprüfung) und Teilnehmer an der Übersetzerprüfung oder Dolmetscherprüfung müssen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern haben

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen (= i.d.R. die Schulen und Fachakademien) ermittelt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Auszahlung erfolgt in der Regel zweimal jährlich. Von der Zeugniserteilung bis zur Auszahlung kann es mehrere Monate dauern.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 15.03.2024

    Stichwörter

    Meisterbonus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English