Förderung für Fortbildung in der Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung Bewilligung

    Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung; Beantragung einer Förderung für die Fortbildung

    Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.

    Beschreibung

    Zweck

    Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen der Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen in Bayern.

    Gegenstand

    Förderfähig im Sinn dieser Richtlinie sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse dienen. Welche Maßnahmen für welche Zielgruppen gefördert werden können, sind der Richtlinie sowie der Ausführungsbestimmungen zur Richtlinie zu entnehmen.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden können die Kosten der Fortbildungsmaßnahme.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung wird als Zuschuss  im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

    Die allgemeine Förderpauschale beträgt 21,00 Euro pro Fortbildungseinheit bzw. 24,00 Euro pro Fortbildungseinheit für besondere Schwerpunktthemen.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mildred-Scheel-Straße 4

    92224 Amberg

    Postanschrift

    Mildred-Scheel-Straße 4

    92224 Amberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lfp.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9847584010417Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9621 9669-0

    Fax: +49 9621 9669-1111

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Fortbildungsprogramm mit der Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen
    • Kosten- und Finanzierungsplan mit den vorgesehenen Teilnehmerbeiträgen

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Förderung sind in der Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR) geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich beim Landesamt für Pflege einzureichen.

    Die Unterlagen zur Antragstellung stehen auf der Homepage des Landesamt für Pflege zur Verfügung. (Siehe "Weiterführende Links")

    Fristen

    Die Antragstellung muss bis 31.10. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres erfolgt sein.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Förderungen erfolgen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English