Angehörigenarbeit; Beantragung einer Förderung
Fachstellen für pflegende Angehörige beraten und unterstützen vor allem psychosozial pflegende Angehörige von älteren pflegebedürftigen Menschen. Deren Träger können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.
Beschreibung
Zweck
Zweck der Förderung ist es, ein auf Dauer angelegtes und landesweites Angebot für pflegende Angehörige sicherzustellen, das die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder das Versorgungsmanagement nach § 11 Abs. 4 SGB V ergänzt. Neben Angehörigen können auch sonstige nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen und ältere pflegebedürftige Menschen beraten werden.
Gegenstand
Aufgabe der Fachstellen für pflegende Angehörige ist es, kontinuierlich und in offener Zusammenarbeit mit allen am Pflegenetzwerk Beteiligten Angehörige psychosozial zu beraten, (auch längerfristig) zu begleiten und mit Entlastungsangeboten zu unterstützen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind vorrangig die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, freigemeinnützige Stiftungen sowie private Anbieter, soweit sie Angehörigenarbeit durchführen und Fachkräfte beschäftigen.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Personal- und Sachausgaben der Fachstelle.
Art und Höhe
Die staatliche Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die mögliche Förderpauschale orientiert sich an der in der Fachstelle beschäftigten, berücksichtigungsfähigen Fachkraft. Für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft beträgt die Pauschale jährlich bis zu 24.000,00 Euro.
Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@lfp.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9847584010417Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9621 9669-0
Fax: +49 9621 9669-1111
Internet
erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung (Aufbau, Umsetzung, Qualitätssicherung, Leitung)
- Kommunale Befürwortung für die Fachstelle
(Nachweis gemäß Abschnitt I. 2. Nr. 2.3.3 der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege")
- Weitere Informationen für eine Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Pflege.
Voraussetzungen
Die einzelnen Voraussetzungen für die Förderung einer Fachstelle für pflegende Angehörige sind in Abschnitt I. 2. der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege" geregelt. Die Förderpauschale wird insbesondere für fortgebildete Pflegefachkräfte sowie für Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen und vergleichbare akademische Qualifikationen gewährt, die aufgrund mehrjähriger Berufstätigkeit mit den Hilfemöglichkeiten für pflegende Angehörige vertraut sind oder an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen haben. Gesetzliche Leistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Fachstellen für pflegende Angehörige benötigen eine kommunale Befürwortung durch den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, in welchem bzw. welcher sie tätig werden wollen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 02.01.2024