Förderung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften Bewilligung

    Ambulant betreute Wohngemeinschaften; Beantragung einer Förderung von neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaften

    Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zum Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene (Anschubfinanzierung).

    Beschreibung

    Zweck

    Die Förderung erfolgt zu dem Zweck, einen möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften voranzutreiben.

    Gegenstand

    Gegenstand des Förderprogramms ist die Förderung des Aufbau- und Aufbaus einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft (abWG). Neue ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne der Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF sind Wohngemeinschaften, die erstmalig initiiert werden.

    Förderfähig sind neue ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene im Sinne des Art. 2 Abs. 4 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) in Bayern. 

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren ambulant betreuter Wohngemeinschaften im Sinne von Art. 2 Abs. 4 PfleWoqG.

    Zuwendungsfähige Ausgaben

    Zuwendungsfähige Ausgaben, die durch den Aufbau einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft entstehen:

    • Personal- und Sachkosten bzw. Honorarkosten für eine Moderatorin bzw. einen Moderator zum Aufbau des Gremiums der Selbstbestimmung.
    • Notwendige Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Koordination und Organisation
    • Notwendige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
    • Ausstattungsgegenstände für Gemeinschaftsräume im Innenbereich sowie für Gemeinschaftsflächen im Außenbereich, die den besonderen Bedürfnissen, oder dem Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen
    Art, Höhe und Dauer der Zuwendung
    • Anschubfinanzierung bis zu maximal 40.000 Euro
    • Maximal bis zu 25.000 Euro für die Personal- und Sachausgaben, für externe Beratungsleistungen, oder Öffentlichkeitsarbeit und bis zu 15.000 Euro für notwendige Ausstattungsgegenstände
    • Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für einen Bewilligungszeitraum von 24 Monaten..
    • Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP)

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mildred-Scheel-Straße 4

    92224 Amberg

    Postanschrift

    Mildred-Scheel-Straße 4

    92224 Amberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lfp.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9847584010417Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9621 9669-0

    Fax: +49 9621 9669-1111

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Konzept der ambulant betreuten Wohngemeinschaft

      Ausgewogenes Konzept mit den Inhalten (siehe unter "Voraussetzungen")

    • Finanzierungsplan für die beantragten Ausgaben
    • mittelfristiger Finanzierungsplan

      Projektkalkulation der nächsten 5 Jahre

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Förderung: Vorlage eines ausgewogenen Konzeptes mit mittelfristigem Finanzierungsplan, der ambulant betreuten Wohngemeinschaft sowie folgendem Inhalt:

    • Ziel und Zweck des Vorhabens,
    • Entwicklungsperspektive der ambulant betreuten Wohngemeinschaft,
    • Sicherstellung der Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter,
    • Ausgestaltung von Leistungen und Gegenleistung, insbesondere die aktive Rolle der Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertreter,
    • Einhaltung der Kriterien orientiert an der vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention herausgegebenen Broschüre "Selbstbestimmt leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (siehe "Weiterführende Links").

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) einzureichen. Das LfP prüft und entscheidet über den Antrag.

    Fristen

    Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 3 Monaten zu rechnen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Vor Abschluss des Antragsverfahrens dürfen daher keine Verträge (z. B. Kaufvertrag, Arbeitsvertrag) geschlossen werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 06.09.2024

    Stichwörter

    ambulante Pflege, Fördermittel Staatsregierung, Pflegebedürftigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English