Förderung für Suchtprävention und Suchthilfe Bewilligung

    Suchtprävention und Suchthilfe; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte im Bereich Suchtprävention und Suchthilfe.

    Beschreibung

    Zweck

    Mit den Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte im Bereich Suchtprävention und Suchthilfe sollen Suchtgefahren vorgebeugt und bereits bestehende Gefährdungen oder Beeinträchtigungen von Gesundheit und Lebensqualität gemildert werden. Das bestehende flächendeckende Netz der Präventionsangebote soll aufrechterhalten und gestärkt werden.

    Gegenstand

    Gefördert werden Suchtpräventionsfachkräfte der Verbände und Kommunen, die Betreuung suchtkranker und suchtgefährdeter Gefangener in den bayerischen Justizvollzugsanstalten durch externe Fachkräfte sowie Projekte und Maßnahmen zur Suchtprävention und Suchtbekämpfung.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen sowie kommunale Gebietskörperschaften.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden können Ausgaben für Personal und je nach Gegenstand der Förderung auch Sachausgaben.

    Art und Höhe

    Im Rahmen einer Projektförderung werden Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (Pauschalen) gewährt.

    Der Träger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen. 

     

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Soziales und Jugend (Reg UFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach

    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2501528405298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. formlose Erklärung von Partnern der Maßnahme über die Art und den Umfang ihrer Beteiligung

    Voraussetzungen

    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen sind:

    • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung durch Drittmittel/Eigenanteil durch den Träger
    • Feststellung des herausragenden staatlichen Interesses an der Durchführung der Maßnahme durch die Förderbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragsstellung

    Anträge sind bei der für den Ort der Maßnahme örtlich zuständigen Regierung einzureichen.

    Bewilligung
    Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Die Regierungen legen Anträge auf erstmalige Förderung nach fachlich-inhaltlicher und förderrechtlicher Prüfung dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Entscheidung vor. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.

    Fristen

    Anträge auf erstmalige Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten im Suchtbereich können jederzeit gestellt werden.

    Anträge zur Fortführung bereits bestehender Maßnahmen sind bis zum 1. Februar des Förderjahrs einzureichen. Später eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 19.07.2023

    Stichwörter

    Externe Suchtberatung im Justizvollzug, Präventionsfachkräfte, Präventionsprojekte Sucht, Suchtberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English