Suchtprävention und Suchthilfe; Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Zweck
Mit den Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte im Bereich Suchtprävention und Suchthilfe sollen Suchtgefahren vorgebeugt und bereits bestehende Gefährdungen oder Beeinträchtigungen von Gesundheit und Lebensqualität gemildert werden. Das bestehende flächendeckende Netz der Präventionsangebote soll aufrechterhalten und gestärkt werden.
Gegenstand
Gefördert werden Suchtpräventionsfachkräfte der Verbände und Kommunen, die Betreuung suchtkranker und suchtgefährdeter Gefangener und Verwahrter in den bayerischen Justizvollzugsanstalten durch externe Fachkräfte, Projekte und Maßnahmen zur Suchtprävention und Suchtbekämpfung, sowie Fortbildungsmaßnahmen, die der Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse der im Suchtbereich Tätigen ehrenamtlichen Helferinnen oder Helfern und Angehörigen dienen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen sowie kommunale Gebietskörperschaften.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Ausgaben für Personal und je nach Gegenstand der Förderung auch Sachausgaben.
Art und Höhe
Im Rahmen einer Projektförderung werden Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (Pauschalen) gewährt.
Der Träger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 53 - Gesundheit (Reg OPf)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
93039 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Kontakt
E-Mail: humanmedizin@reg-opf.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0172730485102Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5680-0
Fax: +49 941 5680-1199
Internet
erforderliche Unterlagen
- ggf. formlose Erklärung von Partnern der Maßnahme über die Art und den Umfang ihrer Beteiligung
Voraussetzungen
Haushaltsrechtliche Voraussetzungen sind:
- Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung durch Drittmittel/Eigenanteil durch den Träger
- Feststellung des herausragenden staatlichen Interesses an der Durchführung der Maßnahme durch die Förderbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antragsstellung
Anträge sind bei der für den Ort der Maßnahme örtlich zuständigen Regierung einzureichen.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Die Regierungen legen Anträge auf erstmalige Förderung nach fachlich-inhaltlicher und förderrechtlicher Prüfung dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zur Entscheidung vor. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Fristen
Anträge auf erstmalige Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten im Suchtbereich können jederzeit gestellt werden.
Anträge zur Fortführung bereits bestehender Maßnahmen und Projekte (Folgeanträge) sind bei der Bewilligungsbehörde jeweils bis zum 1. Oktober des dem beantragten Förderzeitraum vorausgehenden Jahres vorzulegen. Später eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 31.10.2024
Stichwörter
Externe Suchtberatung im Justizvollzug, Präventionsfachkräfte, Präventionsprojekte Sucht, Suchtberatung