Förderung für Suchtprävention und Suchthilfe Bewilligung

    Suchtprävention und Suchthilfe; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte im Bereich Suchtprävention und Suchthilfe.

    Beschreibung

    Zweck

    Mit den Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte im Bereich Suchtprävention und Suchthilfe sollen Suchtgefahren vorgebeugt und bereits bestehende Gefährdungen oder Beeinträchtigungen von Gesundheit und Lebensqualität gemildert werden. Das bestehende flächendeckende Netz der Präventionsangebote soll aufrechterhalten und gestärkt werden.

    Gegenstand

    Gefördert werden Suchtpräventionsfachkräfte der Verbände und Kommunen, die Betreuung suchtkranker und suchtgefährdeter Gefangener in den bayerischen Justizvollzugsanstalten durch externe Fachkräfte sowie Projekte und Maßnahmen zur Suchtprävention und Suchtbekämpfung.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen sowie kommunale Gebietskörperschaften.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden können Ausgaben für Personal und je nach Gegenstand der Förderung auch Sachausgaben.

    Art und Höhe

    Im Rahmen einer Projektförderung werden Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (Pauschalen) gewährt.

    Der Träger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen. 

     

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/103968472680Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. formlose Erklärung von Partnern der Maßnahme über die Art und den Umfang ihrer Beteiligung

    Voraussetzungen

    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen sind:

    • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung durch Drittmittel/Eigenanteil durch den Träger
    • Feststellung des herausragenden staatlichen Interesses an der Durchführung der Maßnahme durch die Förderbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragsstellung

    Anträge sind bei der für den Ort der Maßnahme örtlich zuständigen Regierung einzureichen.

    Bewilligung
    Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Die Regierungen legen Anträge auf erstmalige Förderung nach fachlich-inhaltlicher und förderrechtlicher Prüfung dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Entscheidung vor. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.

    Fristen

    Anträge auf erstmalige Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten im Suchtbereich können jederzeit gestellt werden.

    Anträge zur Fortführung bereits bestehender Maßnahmen sind bis zum 1. Februar des Förderjahrs einzureichen. Später eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 19.07.2023

    Stichwörter

    Externe Suchtberatung im Justizvollzug, Präventionsfachkräfte, Präventionsprojekte Sucht, Suchtberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English